Porsche 911 Carrera: Versicherung muss Raser das Auto ersetzen
Urteil: 82.000 Euro Kasko für Raser

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Zwei Raser auf der Landstraße, ein schwerer Unfall – trotzdem muss die Versicherung 82.000 Euro zahlen. So entschied jetzt das OLG München!
(dpa/cj) Erlaubt war nur Tempo 70. Trotzdem raste Dirk V. im März 2014 in seinem Porsche 911 Carrera mit mehr als 140 km/h über die Landstraße im Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen). Mit im Spiel: ein Audi-Sportwagen. Viel zu schnell ging es in eine Rechtskurve, dann auf die Gegenfahrbahn – schließlich krachte der nagelneue Porsche in ein anderes Auto. Dirk V. und der andere Fahrer wurden schwer verletzt, der schwarze Porsche war nur noch ein Haufen Schrott. Muss die Versicherung trotzdem zahlen? Ja, entschied am 24. Mai 2019 das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Rechtsstreit mit der Generali!
Fahrlässigkeit oder Vorsatz?
Die große Frage: Handelte V. mit seinem Manöver grob fahrlässig oder vorsätzlich? Das Gericht entschied sich, keinen Vorsatz zu sehen – entscheidend dafür, ob der Versicherungsschutz greift oder nicht. Der Porsche-Fahrer hatte eine Vollkasko-Premium-Versicherung abgeschlossen (hier lesen Sie alles zum Thema Vollkasko oder Teilkasko). Der Schutz gilt immerhin bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht aber bei Vorsatz. Ausgeschlossen ist die Teilnahme an Autorennen. Genau das aber hatte die Versicherung dem IT-Abteilungsleiter vorgeworfen.
Richter: keine Verabredung zum Rennen
Über mehrere Kilometer hinweg sei Dirk V. in seinem Porsche vor einem Audi gerast, sagte die Anwältin der Versicherung. Die Männer hätten sich gegenseitig angespornt, schneller zu fahren. Die Verteidigung des Porsche-Fahrers argumentierte, beide seien zufällig aufeinandergetroffen. Absprachen oder eine Verabredung habe es nicht gegeben. Der Vorsitzende Richter am OLG sah das ähnlich und berief sich auf Zeugen: V. habe Gas gegeben, weil der Audi-Fahrer hinter ihm zu dicht aufgefahren sei und er sich von diesem habe absetzen wollen. Zwischen beide Fahrzeuge habe "kein Blatt mehr gepasst". Der Audi-Fahrer habe seinen Vordermann genötigt. Seinen Porsche mit dem gefährlichen Fahrstil zu beschädigen, habe V. nicht billigend in Kauf nehmen wollen, erklärte der Richter. Deswegen habe V. vor der Kurve auch gebremst.
"Belohnung für riskanten Fahrstil"
Die Versicherungs-Anwältin kritisierte das Urteil und sprach von einer "Belohnung" dafür, dass der Mann aus NRW mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt habe – indem er nun sein geschrottetes Auto erstattet bekomme. Der heute 49 Jahre alte Raser war nach eigenen Angaben bereits vom Amtsgericht Siegburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, zwei Jahren Fahrverbot sowie 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Münchner Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsvertreterin von Generali schloss den Gang zum Bundesgerichtshof nicht aus.
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