Sagen wir einfach mal, der Mann heißt Klaus P., ist Handelsvertreter – und hat ein Problem. Klaus P. gibt gern Gas und wird regelmäßig geblitzt. Sein Punktekonto in der Verkehrssünderkartei in Flensburg ist auf dem Weg in den UEFA-Cup. Dann rast Klaus P. mal wieder in eine Radarfalle. Drei weitere Punkte drohen – und damit das Fahrverbot. Doch das Beweisfoto ist unscharf, die Hoffnung wächst, ein Retter muss her. Also geht Klaus P. einen ganz neuen Weg: Er geht ins Internet.

Denn unter www.ebay.de bekommt man so ungefähr alles, was man braucht. Sogar den Retter seines Führerscheins. Die Lösung des Problems von Klaus P. trägt die Artikelnummer 3107 279 531. "Punkte in Flensburg? Ich übernehme sie!", bietet die Person mit dem Benutzernamen "semiautomatic-de" bei eBay, der größten Online-Handelsgemeinschaft der Welt, an. "Steht Ihr Führerschein auf dem Spiel?", fragt er verlockend. Klaus P., auf der Suche nach einer Person, die sich für ihn als den Raser ausgibt, ist nur noch ein paar Klicks davon entfernt, sich im Internet freizukaufen.

Der Punktehandel im Internet boomt. Zahlungskräftige Verkehrssünder können bei eBay unter zahlreichen Offerten wählen. "Preis ist pro Punkt", stammelt da ein Anbieter; und "peter7fuchs" wird sogar konkret: "Übernehme für 150 Euro pro Punkt – seriös." Das ist natürlich Unfug, denn der Markt für Strafpunkte ist – logisch – illegal. Aber das Geschäft läuft gut. "semiautomatic-de", der nebenbei auf eBay.de auch noch Schnupftabak anbietet, lockt mit der Erkenntnis: "Glauben Sie es mir, es funktioniert! Ich bin Jurastudent!"

Da sind wohl Nachhilfe-Semester fällig. AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke: "Die Masche selbst ist alt. Neu ist, dass es sie jetzt auch im Internet gibt. Fliegt die Sache auf, riskiert der Schuldige ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis (§ 164 StGB.). Die Sache bleibt auch strafbar, wenn die Anschuldigung mit Einwilligung (hier: durch den Anbieter) erfolgt, sagt der BGH (Az. 1 StR 365/53). Der Partner (hier: eBay) muss sich wegen Falschbeurkundung verantworten: Gefängnis (drei Monate bis fünf Jahre) droht (§ 271 StGB)."

Einen Volljuristen könnte auch eBay gebrauchen, wenn sie den illegalen Handel zwischen Raser und Retter nicht bald aus ihrem Programm nehmen. Auch, um ihre eigenen Richtlinien zu erfüllen. Dort steht: "Artikel, deren Angebot gegen rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, dürfen nicht auf dem eBay-Marktplatz angeboten werden." Regelmäßige Raser wie Klaus P., die sich mit dem einen Rechtsvergehen von einem anderen freikaufen wollen, werden demnächst also vergeblich im Internet nach einem Retter surfen.