Radfahrer, Verkehr, Einbahnstraße, Bußgeld
Fataler Irrtum: freie Fahrt für Radfahrer in Einbahnstraßen?

Ein Irrtum, dem viele Radfahrer unterliegen: Sie können Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren. Das ist aber nur unter einer bestimmten Voraussetzung der Fall.
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Kann man als Radfahrer bedenkenlos eine Einbahnstraße in beiden Richtungen befahren? "Ein fataler Irrglaube", warnt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f). Denn Einbahnstraßen gelten auch für Radfahrer.
Halten sie sich nicht an diese Regel, werden sie zur Kasse gebeten. 20 Euro kostet es, wenn Radfahrer die Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren.
Bußgeld wird fällig
Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind es 25 Euro, bei Gefährdung werden 30 Euro fällig. Kommt es sogar zu einem Unfall oder zu einer Sachbeschädigung, müssen Radfahrer 35 Euro bezahlen.
Doch keine Regel ohne Ausnahme! Denn wenn das Einfahrtsverbotsschild ein Zusatzschild "Radfahrer frei" hat, können Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung fahren.

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Konkret hat das blau-weiße Schild "Einbahnstraße" in diesem Fall das Zusatzzeichen "Rad" plus zwei entgegengesetzte Pfeile. Fahrbahnmarkierungen unterstützen diese Regelung in einigen Fällen, damit Autofahrer darauf vorbereitet sind.
Radfahrer, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Autos benutzen, sollten rechts fahren und die Vorfahrt beachten. Es gilt dabei die Vorfahrtregel "rechts vor links".
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