Ratgeber Autokauf
Ihr Recht beim Autokauf

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Der Kauf eines Autos sollte ein freudiger Anlass sein - doch beim Autokauf lauern Pleiten, Pech und Pannen. Damit der Handel klappt, nennt AUTO BILD die wichtigsten Regeln.
Mal eben wie einen Toaster beim Discounter kauft wohl keiner sein neues Auto. Dabei ist viel Grübeln angesagt – über Modell, Motorisierung und Ausstattung. Über die Rechte und Pflichten beim Kauf wird weniger nachgedacht. Wer liest schon alles Kleingedruckte? Damit der Handel aber klappt, sollte man die wichtigsten Regeln kennen. Probefahrt: Dabei wird eine Probefahrtvereinbarung geschlossen, in der Zeitraum und Kilometer sowie die Versicherung beschrieben sind. Der Kunde darf laut Rechtsprechung eine Vollkasko voraussetzen, die aber eine übliche Selbstbeteiligung enthalten kann. Im Schadenfall müsste der Interessent diese zahlen.
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Preiserhöhungs-Klausel beachten
Lieferfrist: Überzieht der Verkäufer seinen unverbindlichen Liefertermin um sechs Wochen, kann ihm der Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung setzen. Wird auch in dieser Frist nicht geliefert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Preiserhöhung: Erhöht der Hersteller in der Lieferzeit den Preis, kann der Verkäufer die Preiserhöhung weitergeben. Voraussetzung: Der Verkäufer hat eine entsprechende Klausel in seinen Bedingungen, und eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten wurde vereinbart.
Was tun bei Mängeln?
Mängel: Hat der Wagen Mängel, etwa einen Transportschaden oder ein fehlendes Extra, muss der Kunde ihn nicht abnehmen. Er kann die Lieferung eines mängelfreien Exemplars verlangen. Alternativ kann auch eine Minderung des Kaufpreises vereinbart werden oder eine Kombination aus Reparatur durch den Händler und Preisnachlass. Garantie: Treten Mängel am Neuwagen erst nach der Abnahme auf, also in der zweijährigen Gewährleistungsfrist des Händlers oder der Garantiezeit des Herstellers, muss der Käufer dem Händler oder Hersteller Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Werden die Mängel in zwei Versuchen aber nicht behoben oder zeigen sich immer wieder neue, andere Mängel, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und das Auto zurückgeben. Für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos muss der Käufer aber Abzüge bei der Kaufpreiserstattung hinnehmen. Die übliche Formel: 0,67 Prozent vom Kaufpreis pro 1000 gefahrene Kilometer.
Fazit
Beim Autokauf ist ganz viel Bauchgefühl im Spiel – und wenn der Bauch grummelt, sollte der Kopf aufwachen. Das gilt besonders bei dubiosen ausländischen Superschnäppchen-Offerten im Internet. Wenn die auch noch eine Anzahlung, Bearbeitungsgebühr oder sonstige Zahlung per Vorabüberweisung fordern: Finger weg! Auf plumpe Tricks fällt doch niemand mehr rein? Leider doch. Und ist das Geld erst einmal weg, helfen meist auch die besten Gesetze nichts mehr.
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