Ratgeber EU-Import
Schnäppchenmarkt Europa

—
Wer beim Autokauf sparen will, schaut über die Grenzen. Denn bei unseren Nachbarn kosten Neuwagen oft deutlich weniger als bei uns - sind aber auch teilweise technisch anders ausgestattet.
Der Markt der grauen Importeure
Schön, dass es jetzt den Euro gibt. Er erleichtert Preisvergleiche in Europa. Was früher oft hinter Wechselkursen verborgen blieb, wird heute auf den ersten Blick sichtbar: Die Autos kosten in Europa immer noch unterschiedlich viel. Goldene Zeiten für Wagemutige, die ihr Auto besonders preiswert im Ausland kaufen wollen. Wem Zollformalitäten und mangelnde Sprachkenntnisse ein zu hohes Hindernis für den Eigenimport sind, kann zum freien Importeur in Deutschland gehen und so das Preisgefälle in Europa nutzen. Diese freien Importeure, auch graue genannt, bieten Preise, die zum Teil um mehr als ein Viertel unter den deutschen liegen. Grund: Viele Nachbarländer verlangen beim Autokauf höhere Umsatzsteuern. Zusätzlich wird oft noch eine Luxussteuer kassiert.
Damit die Hersteller ihre Autos in diesen Ländern trotzdem verkaufen, kalkulieren sie ihre Preise vor Steuern am untersten Rand. Einzige Ausnahme: Mercedes. Die Stuttgarter verlangen zum Beispiel in Dänemark vor Steuern fast die gleichen Preise wie bei uns. Folge: Autos mit Stern werden durch enorme Steueraufschläge zu unbezahlbaren Luxus-Objekten. Mit dieser Preisgestaltung will Mercedes den Re-Importmarkt unterbinden. Der kleine dänische Markt wird geopfert, um in Deutschland die hohen Preise zu zementieren. Aber ein anderes Mittel bleibt Mercedes nicht. Denn Importe sind erlaubt. Und: Egal wo ein Auto innerhalb der Europäischen Union gekauft wird, im Garantiefall ist es rechtlich dem in Deutschland erworbenen Pkw gleichgestellt. Einzige Voraussetzung: Das Serviceheft muss vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt sein, wenn nötig, sind die Service-Aufkleber beizulegen (z. B. bei Skoda). Für die Zulassung müssen außerdem die so genannte EU-Übereinstimmungserklärung (COC) und die Rechnung vorliegen.
Damit die Hersteller ihre Autos in diesen Ländern trotzdem verkaufen, kalkulieren sie ihre Preise vor Steuern am untersten Rand. Einzige Ausnahme: Mercedes. Die Stuttgarter verlangen zum Beispiel in Dänemark vor Steuern fast die gleichen Preise wie bei uns. Folge: Autos mit Stern werden durch enorme Steueraufschläge zu unbezahlbaren Luxus-Objekten. Mit dieser Preisgestaltung will Mercedes den Re-Importmarkt unterbinden. Der kleine dänische Markt wird geopfert, um in Deutschland die hohen Preise zu zementieren. Aber ein anderes Mittel bleibt Mercedes nicht. Denn Importe sind erlaubt. Und: Egal wo ein Auto innerhalb der Europäischen Union gekauft wird, im Garantiefall ist es rechtlich dem in Deutschland erworbenen Pkw gleichgestellt. Einzige Voraussetzung: Das Serviceheft muss vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt sein, wenn nötig, sind die Service-Aufkleber beizulegen (z. B. bei Skoda). Für die Zulassung müssen außerdem die so genannte EU-Übereinstimmungserklärung (COC) und die Rechnung vorliegen.
Unterschiedliche Ausstattungen
Bevor ein Käufer ein Auto beim Importeur bestellt, sollte er genau planen. Zum Beispiel die Ausstattung. Sie ist nicht in allen Ländern identisch. Deshalb auf jeden Fall den Importeur fragen, in welchem EU-Land er das Wunsch-Auto bestellt. Die Ausstattung wird dann nach den in diesem Land gültigen Preis- und Sonderausstattungslisten zusammengestellt. Denn oft unterscheiden sich Extras wie Leder, Sitzheizung oder Klimaanlage im EU-Ausland nicht nur im Preis. Manchmal gibt es sie für einige Modelle nicht oder nur im Paket mit anderen Extras.
Nach Vertragsabschluss läuft es wie beim Vertragshändler: Liefertermin abwarten, Auto bezahlen und mitnehmen. Wer auch die Marge des Importeurs sparen will, kauft selbst direkt im Ausland ein. Bei der Suche nach dem passenden Händler hilft das Internet. Wichtig: Auch hier auf Ausstattungsunterschiede achten. Der Kaufvertrag wird meist per Fax-Austausch geschlossen. Der Kunde zahlt nur den Nettopreis (ohne Steuern) und bringt das Auto nach Deutschland. An der Grenze - spätestens jedoch nach Zulassung des Autos - werden 16 Prozent (Einfuhr-) Umsatzsteuer fällig, zahlbar an den Zoll oder das Finanzamt. Liegen alle Papiere vor, kann der Wagen zugelassen werden.
Nach Vertragsabschluss läuft es wie beim Vertragshändler: Liefertermin abwarten, Auto bezahlen und mitnehmen. Wer auch die Marge des Importeurs sparen will, kauft selbst direkt im Ausland ein. Bei der Suche nach dem passenden Händler hilft das Internet. Wichtig: Auch hier auf Ausstattungsunterschiede achten. Der Kaufvertrag wird meist per Fax-Austausch geschlossen. Der Kunde zahlt nur den Nettopreis (ohne Steuern) und bringt das Auto nach Deutschland. An der Grenze - spätestens jedoch nach Zulassung des Autos - werden 16 Prozent (Einfuhr-) Umsatzsteuer fällig, zahlbar an den Zoll oder das Finanzamt. Liegen alle Papiere vor, kann der Wagen zugelassen werden.
Importfahrzeuge und Abgasnormen
Wird ein Auto beim deutschen Vertragshändler gekauft, steht die Abgasnorm fest. Denn bundesweit gelten einheitliche Normen (D-Norm). Wurde das Fahrzeug allerdings aus einem EU-Land importiert, sind in den Papieren oft andere oder gar keine Abgasnormen eingetragen. Aber welche gilt nun? Jeder Händler im Ausland ist verpflichtet, mit dem Neuwagen ein Certificate of Conformity (COC) mitzuliefern. In dieser so genannten EU-Übereinstimmungserklärung ist neben allen Fahrzeug-Daten verschlüsselt auch die im Ausland vergebene Abgasnorm vermerkt. Seit 1. Januar 2001 ist in ganz Europa Euro 3 vorgeschrieben. In diesem Fall gibt es keine Probleme, die Schlüsselnummer wird notfalls übersetzt.
Größere Laufereien beginnen, wenn das COC nicht in Deutsch abgefasst ist, sondern beispielsweise in Dänisch oder Spanisch. Die Zulassungsstelle erkennt das Dokument dann manchmal nicht an und verlangt eine beglaubigte Übersetzung. Die gibt es zwar auch unbürokratisch im Rahmen der Amtshilfe beim Kraftfahrtbundesamt, doch meist wissen die Zulassungsstellen nichts davon oder sie sind nicht bereit, es anzufordern. Dann muss der Importeur die - kostenpflichtige - Übersetzung selbst beschaffen. Richtig schwierig wird es, wenn auf der Übereinstimmungserklärung gar keine Abgasnorm vermerkt ist.
Größere Laufereien beginnen, wenn das COC nicht in Deutsch abgefasst ist, sondern beispielsweise in Dänisch oder Spanisch. Die Zulassungsstelle erkennt das Dokument dann manchmal nicht an und verlangt eine beglaubigte Übersetzung. Die gibt es zwar auch unbürokratisch im Rahmen der Amtshilfe beim Kraftfahrtbundesamt, doch meist wissen die Zulassungsstellen nichts davon oder sie sind nicht bereit, es anzufordern. Dann muss der Importeur die - kostenpflichtige - Übersetzung selbst beschaffen. Richtig schwierig wird es, wenn auf der Übereinstimmungserklärung gar keine Abgasnorm vermerkt ist.
Auf D-Norm umschlüsseln
Selbst wenn Fahrzeuge in Deutschland üblicherweise D4 erhalten hätten, wird den aus dem EU-Ausland importierten Autos in solchen Fällen nur die D-3-Norm zugestanden. Der durch den Re-Import eingesparte Kaufpreis würde von der so entstehenden höheren Steuerbelastung gemindert. Das kann der Käufer vermeiden, indem er seinen EU-Neuwagen bei TÜV oder DEKRA umschlüsseln lässt. Problem: Die Autohersteller geben die Abgaswerte auf Anfrage nicht an die Prüfstellen weiter. Außerdem behaupten sie, die re-importierten Fahrzeuge hätten schlechtere Abgaswerte als die in Deutschland verkauften. Angeblich seien Katalysator und Steuergerät nicht identisch. In einigen Fällen mag das sogar stimmen, ist aber nicht nachweisbar, weil die Prüfstellen die Daten nicht erhalten.
Diesen einfachen Weg kann der sparsame Käufer also nicht gehen. Er muss den Wagen bei TÜV oder DEKRA vorstellen. Die bekommen in den meisten Fällen alle nötigen Daten vom Kraftfahrtbundesamt, das Import-Auto kann gegen eine Gebühr auf die D-Norm umgeschrieben werden. Obwohl der größte Teil aller importierten Fahrzeuge umgeschlüsselt werden kann, gibt es Autos, bei denen die Prüfstellen die nötigen Daten nicht haben oder nicht besorgen können. In solch einem Fall kann das Auto nicht umgeschlüsselt werden, die Steuerersparnis geht verloren.
Diesen einfachen Weg kann der sparsame Käufer also nicht gehen. Er muss den Wagen bei TÜV oder DEKRA vorstellen. Die bekommen in den meisten Fällen alle nötigen Daten vom Kraftfahrtbundesamt, das Import-Auto kann gegen eine Gebühr auf die D-Norm umgeschrieben werden. Obwohl der größte Teil aller importierten Fahrzeuge umgeschlüsselt werden kann, gibt es Autos, bei denen die Prüfstellen die nötigen Daten nicht haben oder nicht besorgen können. In solch einem Fall kann das Auto nicht umgeschlüsselt werden, die Steuerersparnis geht verloren.
Service-Links