Ratgeber Kfz-Steuer
Zehn Fakten zur neuen Kfz-Steuer

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Seit 1. Juli 2009 zählt der CO2-Ausstoß! Das neue Steuersystem macht sparsame Fahrzeuge günstiger. Alle anderen bittet Vater Staat zur Kasse. AUTO BILD sagt, wer profitiert, und erklärt die wichtigsten Details.
Neue Steuer – das bedeutet meist nichts Gutes. Hier ist das mal anders. Ab dem 1. Juli wird die Kfz-Steuer neu berechnet. Alle, die einen sparsamen und somit umweltfreundlichen Wagen kaufen, sparen Geld. Alle anderen, denen Sprit sparen nicht so wichtig ist, bittet Vater Staat zur Kasse. AUTO BILD erklärt die neue Kfz-Steuer.
1. Wie setzt sich die neue Kfz-Steuer zusammmen?
Für alle ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Autos wird ein Sockelbetrag fällig. Für Benziner sind dies zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, für Diesel 9,50 Euro. Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag. Autos bis zu einem Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer bleiben von diesem Zuschlag verschont. Stößt das Auto mehr aus, werden oberhalb dieser Grenze zwei Euro pro Gramm fällig. Beispiel: Ein Diesel mit zwei Liter Hubraum hat einen CO2-Ausstoß von 150 Gramm. Für ihn wären 190 Euro Sockelbetrag und 60 Euro CO2-Steuer fällig, also 250 Euro.
2. Wie wird die alte Kfz-Steuer zurzeit berechnet?
Bislang waren drei Säulen entscheidend: die Art des Motors (Benziner oder Diesel), der Hubraum und die Abgasnorm. Benziner, die mindestens Euro 3 erfüllen, zahlen pro angefangene 100 Kubikzentimeter 6,75 Euro. Beim Diesel fallen für die Abgasnorm "Euro 3 und besser" 15,44 Euro an. Der Verbrauch spielt bei der alten Kfz-Steuer keine Rolle. Um beim Beispiel von Frage 1 zu bleiben: Der Zweiliter-Diesel kostet nach der alten Kfz-Steuer 308 Euro im Jahr, also 58 Euro mehr als nach der neuen "Umwelt-Steuer".
3. Gilt die neue Kfz-Steuer für alle Autos?
Nein. Weil sie erst ab dem 1. Juli 2009 in Kraft tritt, gilt die Steuer nur für Autos, die ab diesem Tag erstmals zugelassen werden. Der 1. Juli 2009 ist somit der Stichtag für die neue "Umwelt-Steuer". Für Autos, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden und noch werden, prüft die jeweilige Finanzbehörde, welche Kfz-Steuer die preiswertere für den Halter ist ("Günstigerregelung"). Im Zweifelsfall kann das auch die alte Kfz-Steuer sein. Für Autos, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich nichts.
4. Was ist mit der Steuerbefreiung für Euro-4- und Euro-5-Autos?
Wer bis zum 30. Juni 2009 einen Neuwagen zulässt, bleibt bis Ende 2010 steuerfrei – wenn der Wagen die Abgasnorm Euro 5 erfüllt. Bei Euro 4 ist die Befreiung auf ein Jahr begrenzt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird der Wagen zwei Jahre nach dem günstigeren Steuersatz versteuert, danach zählt die neue Steuer.
5. Welche Kfz-Steuer wird für Gebrauchtwagen oder Fahrzeuge, die zurzeit abgemeldet sind, berechnet?
Autos, die schon einmal zugelassen waren, werden nach der alten, hubraumbezogenen Kfz-Steuer berechnet. Eine individuelle Umstellung auf die neue Steuer ist nicht möglich. Ab 2013 ist eine Überführung des Altbestandes in die CO2-Steuer vorgesehen.
6. Was ist, wenn mein neuer Diesel keinen Par tikelfilter hat?
Seit dem 1. April 2007 zahlen Diesel-Fahrer ohne Partikelfilter eine Strafgebühr von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum. Das bleibt so, auch beim neuen Kfz-Steuermodell. Beispiel: Ein Citroën C2 HDi 70 mit 1,4 Liter Hubraum stößt 113 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Nach der neuen Kfz-Steuer sind für den Wagen 133 Euro Steuer pro Jahr fällig. Weil er keinen Partikelfilter hat, kommen 16,80 Euro "Strafe" hinzu.
7. Was sind die Gründe für die Umstellung auf Kohlendioxidausstoß?
CO2 kann man zwar weder sehen noch riechen, aber das Zeug ist trotzdem schädlich. Es gehört zu den Treibhausgasen, die für den Klimawandel verantwortlich gemacht werden. Deshalb zieht die Bundesregierung mit der neuen "Umwelt-Steuer" die Notbremse, belohnt alle, die einen sparsamen Wagen kaufen und somit weniger Schadstoffe in die Atmosphäre pusten.
8. Wie kann ich den CO2-Ausstoß bei meinem Fahrzeug berechnen?
Der CO2-Ausstoß ist abhängig vom Verbrauch. Je mehr ein Wagen schluckt, desto mehr Kohlendioxid kommt aus dem Auspuff. Wenn Sie den Durchschnittsverbrauch Ihres Wagens auf 100 Kilometer kennen, können Sie den CO2-Ausstoß einfach ausrechnen: Bei Benzinern wird der Verbrauch mit 23,69 multipliziert, für Diesel gilt der Multiplikator 26,58. Ein Beispiel: Ihr Wagen schluckt 7,6 Liter Diesel auf 100 Kilometer. Also stößt der Wagen 202 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Das ist viel zu viel, wie die Macher der neuen Kfz-Steuer finden.
9. Warum ist es wichtig, beim Autokauf auf den Verbrauch zu achten?
Der Grenzwert von 120 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ist erst der Anfang. Ab 2012 soll der Grenzwert auf 110 Gramm sinken, ab 2014 auf 95 Gramm. Außerdem sollen Diesel mit Schadstoffnorm Euro 6 von 2010 bis 2013 eine befristete Steuerbefreiung von 150 Euro erhalten.
10. Spare ich, wenn ich mein Auto von Euro 4 auf Euro 5 umschlüsseln lasse?
Diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Wer seinen Neuwagen zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen hat, kann sparen. Für diese Autos gilt ohnehin eine Steuerbefreiung (siehe Frage 4). Wer einen Wagen fährt, für den die Möglichkeit der Umschlüsselung von Euro 4 auf Euro 5 besteht, fährt länger steuerbefreit. Dann entfällt die Kfz-Steuer anstatt für ein für maximal zwei Jahre. Die Begünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31. Dezember 2010.
Fazit
Die neue Kfz-Steuer ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Wer einen Säufer kauft, der unserer Umwelt schadet, muss dafür zahlen – gut so! Wer Kfz-Steuer sparen will, kommt an sparsamen Autos nicht vorbei. Und die sparen auch an der Zapfsäule.
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