Ratgeber Recht
Rund um die Ampel

Bei Rot sollst du stehen, das wissen eigentlich alle Autofahrer. Doch in der Praxis tauchen beim Thema Grün, Gelb, Rot dann doch einige Fragen auf – vor allem, wenn es blitzt.
- Roland Bunke
Wer eine rote Ampel übersieht, sieht schnell Rot – und zwar den Blitz der Überwachungsanlage. Und kann sich dann grün und gelb ärgern, denn vom Amt folgt ein blauer Brief. Was droht? • 50 Euro und drei Punkte sind mindestens fällig. • Stand die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot, sind es 125 Euro Bußgeld, vier Punkte – und ein Monat Fahrverbot. Keine Chance, zumindest um das Fahrverbot herumzukommen? Doch, sagt Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart (Frankfurt), es gibt eine Ausnahme: "Wer etwa beim Anfahren das Grün einer anderen Ampel irrtümlich auf sich bezieht, kommt vor Gericht ums Fahrverbot oft herum." Die Stichworte: "Augenblicksversagen" und "Mitzieh-Effekt". Daneben gibt es weitere besondere Situationen an einer Ampelkreuzung.

Bild: Frank Stange
• Ist an einer Ampelanlage ein Schild mit grünem Pfeil nach rechts angebracht, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. Aber erst nach einem Stopp und ohne den bevorrechtigten Verkehr zu behindern oder zu gefährden. Dazu gehören auch querende Fußgänger und Radfahrer. Wer das missachtet, zahlt mindestens 60 Euro Bußgeld und kassiert drei Punkte.
• Naht ein Blaulichtfahrzeug von hinten, darf ein Rotlicht sogar vorsichtig überfahren werden, um freie Bahn zu schaffen. Das fällt unter "rechtfertigenden Notstand".
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