Es quietschte und krachte fürchterlich, dann war die rechte Seite des gerade einmal zwei Jahre alten Audi A6 hinüber. Schaden: laut Gutachten 10.760,43 Euro. Da Audi-Fahrer Lutz Elsner (Name geändert) keine Schuld traf, reichte der Hamburger die Expertise an die Versicherung seines Unfallgegners weiter. Doch die kürzte die Summe um fast 2000 Euro. Begründung: Zu teuer, eine Partnerwerkstatt der Versicherung verlange nur 8825,72 Euro. Für die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen ist das rechtswidrig. Der Geschädigte habe nach dem sogenannten Porsche-Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ VI ZR 398/02) Anspruch auf die Tarife einer Markenwerkstatt.

Jeder hat das Recht auf eine Markenwerkstatt

Versicherungen
Walli Bednarski hat den Anwalt eingeschaltet: Sie sollte 338,23 Euro weniger bekommen, als ihr zustehen.
Bild: Christian Bittmann
Die Juristin reichte Klage ein. Und die Versicherung zahlte noch vor Prozessbeginn. "Die reizen alles aus", sagt Mielchen. "Die Dreistigkeit, mit der Versicherungen rechtmäßige Ansprüche einfach wegkürzen, geht in die Nähe einer strafbaren Handlung." Auch Walli Bednarski aus Ellerbek in Schleswig-Holstein hatte gleich doppelt Pech. Erst knallte ihr einer ins Heck, dann knauserte die Assekuranz des Schuldigen. "Das ging hin und her, das war extrem zeitraubend", sagt die alte Dame. Erst ein Anwalt zwang die Kostenkürzer in die Knie. Die hatten das erste Gutachten mittels eines elektronisch erstellten Prüfberichts um 338,23 Euro zusammengestrichen. Elmar Fuchs vom Sachverständigen-Berufsverband BVSK: "Wir haben den Eindruck, dass elektronische Prüfberichte dazu genutzt werden, berechtigte Schadenersatzansprüche geschädigter Autofahrer willkürlich zu kürzen."
Mit vielen Unfallopfern haben die Konzerne leichtes Spiel. Unmittelbar nach dem Crash wählen diese in ihrer Aufregung oft den Zentralruf der Autoversicherer. Von hier wird der Anruf an geschulte Telefonisten weitervermittelt. Und die lotsen den Geschädigten in eine Partnerwerkstatt ihrer Versicherung. Die macht es dann oft billiger.
Aber auch gut? "Nicht immer scheint sichergestellt, dass die von Versicherungen benannten Werkstätten über spezielle Werkzeuge der Hersteller verfügen", so der BVSK. Außerdem könnten Garantie- und Kulanzansprüche verlorengehen. Deshalb sei es ratsam, sich nicht auf die Hinweise der gegnerischen Versicherung zu verlassen, sondern die Abwicklung in die eigene Hand zu nehmen. Hilfe hierbei gibt es unter auto-sms.de, einem Netzwerk von Verkehrsrechtsanwälten. Die Versicherungen betonen zwar stets, für jeden Schaden einzustehen. Aber: "Die eingereichten Gutachten und Reparaturrechnungen werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Herstellervorgaben geprüft", so eine Sprecherin der Allianz. Kürzungen begründet sie mit dem Solidarprinzip: "Wenn die Schadenssummen steigen, erhöhen sich irgendwann die Prämien."

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