Niemand hat einen Unfall für die schönsten Wochen des Jahres auf dem Zettel, dennoch passiert er in der Urlaubszeit jährlich rund 150.000 Deutschen. Zum Glück bleibt es in den meisten Fällen bei einem Blechschaden. Wie läuft die Regulierung? Wichtig ist, den Unfall genau aufzuzeichnen, im Foto festzuhalten und mögliche Zeugen zu benennen. Dabei ist der mehrsprachig abgefasste "Europäische Unfallbericht" hilfreich. Das Formular gibt es bei der Versicherung sowie unter versicherung-und-verkehr zum Download.

Bei einem Unfall gilt das Schadenrecht des Unfalllandes

Unfall im Ausland
Ein Schutzbrief übernimmt die Transportkosten für das fahruntüchtige Auto.
Die Versicherer in Europa sind verpflichtet, in jedem Mitgliedsland der EU einen Schadenregulierungs- beauftragten zu benennen. Wer also einen Unfall in Spanien hat, wendet sich nach der Heimkehr an den Schadenregulierungsbeauftragten für Spanien. Den nennt der Zentralruf der Autoversicherer unter Tel. 01 80-2 50 26. Die ausländische Versicherung hat dann drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiterbearbeitet wird. Reagiert die Versicherung nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die deutsche Entschädigungsstelle "Verkehrsopferhilfe" wenden. Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall gilt das Schadenrecht des Unfalllandes.
Kollidiert ein Deutscher etwa in Spanien mit einem Spanier oder Franzosen, gilt spanisches Recht. Ausnahme: Einen Unfall zwischen Deutschen im Ausland regelt deutsches Recht. Hat der Tourist Schuld, zahlt dessen Haftpflicht. Seinen eigenen Schaden trägt seine Vollkasko, sofern das Reiseland in der Police eingeschlossen ist. Das sollte vor Reiseantritt also geprüft werden.
Für einen im Ausland geschädigten deutschen Autofahrer können sich dennoch Nachteile ergeben. Denn viele Leistungen gibt es bei Sachschäden im Vergleich zum deutschen Recht nicht (siehe Tabelle). Tipp: Kosten für einen Mietwagen werden in einigen Ländern erstattet, wenn ein Fahr zeug nachweislich beruflich gebraucht wird. Eine Wertminderung wird ausnahmsweise bei neuen Autos gezahlt.

Tipp von AUTO BILD

Wer viel im Ausland unterwegs ist, sollte über eine Zusatzversicherung nachdenken. Die heißt "Auslandsschadenschutz" und wird von einigen großen Autoversicherungen als Option angeboten. Kracht es dann auf Reisen, wird der Versicherte auch bei fremder Schuld nach deutschem Recht entschädigt.

Von

Roland Bunke