Ratgeber Recht
Unfall im Urlaub

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Bei einem Crash im Urlaub muss der deutsche Tourist oft draufzahlen. Denn der Schadenersatz der Versicherung fällt oft viel schlechter aus als in Deutschland. Denn bei einem Unfall gilt das Schadenrecht des Unfalllandes.
Niemand hat einen Unfall für die schönsten Wochen des Jahres auf dem Zettel, dennoch passiert er in der Urlaubszeit jährlich rund 150.000 Deutschen. Zum Glück bleibt es in den meisten Fällen bei einem Blechschaden. Wie läuft die Regulierung? Wichtig ist, den Unfall genau aufzuzeichnen, im Foto festzuhalten und mögliche Zeugen zu benennen. Dabei ist der mehrsprachig abgefasste "Europäische Unfallbericht" hilfreich. Das Formular gibt es bei der Versicherung sowie unter versicherung-und-verkehr zum Download.
Bei einem Unfall gilt das Schadenrecht des Unfalllandes

Kollidiert ein Deutscher etwa in Spanien mit einem Spanier oder Franzosen, gilt spanisches Recht. Ausnahme: Einen Unfall zwischen Deutschen im Ausland regelt deutsches Recht. Hat der Tourist Schuld, zahlt dessen Haftpflicht. Seinen eigenen Schaden trägt seine Vollkasko, sofern das Reiseland in der Police eingeschlossen ist. Das sollte vor Reiseantritt also geprüft werden.
Für einen im Ausland geschädigten deutschen Autofahrer können sich dennoch Nachteile ergeben. Denn viele Leistungen gibt es bei Sachschäden im Vergleich zum deutschen Recht nicht (siehe Tabelle). Tipp: Kosten für einen Mietwagen werden in einigen Ländern erstattet, wenn ein Fahr zeug nachweislich beruflich gebraucht wird. Eine Wertminderung wird ausnahmsweise bei neuen Autos gezahlt.
Tipp von AUTO BILD
Wer viel im Ausland unterwegs ist, sollte über eine Zusatzversicherung nachdenken. Die heißt "Auslandsschadenschutz" und wird von einigen großen Autoversicherungen als Option angeboten. Kracht es dann auf Reisen, wird der Versicherte auch bei fremder Schuld nach deutschem Recht entschädigt.
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