1. Ab 2011 müssen alle Neuwagen mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Gilt das auch für bereits zugelassene Autos?
Nein. Für die bleibt alles beim Alten. Wer tagsüber besser gesehen werden will, schaltet dann das Abblendlicht ein oder rüstet Tagfahrleuchten nach. Eine Pflicht zur Nachrüstung gibt es aber nicht.
2.
Darf man das Tagfahrlicht an jeder beliebigen Stelle am Auto einbauen?
Nein, bei der Montage müssen be stimmte Abstände eingehalten werden: mindestens 25 und höchstens 150 Zentimeter zum Boden. Außerdem müssen es zwei Leuchten sein, die wenigstens 60 Zentimeter voneinander entfernt sind. Zu den Fahrzeugseiten dürfen höchstens 40 Zentimeter Abstand bestehen.
3. Muss ich den nachträglichen Einbau von Tagfahrleuchten beim TÜV vorführen?
Nein, die Bausätze verfügen über die entsprechenden Typgenehmigungen. Man kann sie einbauen oder einbauen lassen, ohne den Wagen noch einmal beim TÜV vorführen zu müssen.
4. Darf man wie in den USA die Scheinwerfer dimmen, um sie als Tagfahrlicht zu benutzen?
Nein, in Deutschland sind solche Scheinwerferumbauten verboten. Die Typgenehmigung des Scheinwerfers gilt für Bauform, Leuchtmittel und Funktion. Sie gelten auch für Xenonumbauten, die Gehäuse der alten Halogenlampen verwenden.
5. Bei Audi sieht es so aus, als würden Tagfahrlicht und Standlicht gleichzeitig leuchten. Ist das erlaubt?
Nein, denn die ECE-Norm 48 schreibt vor, dass Tagfahrleuchten nur allein leuchten dürfen. Audi verwendet deshalb für Tagfahr- und Standlicht dieselben LEDs. Am Tag werden diese beim Einschalten des Abblendlichts auf Standlichtstärke heruntergeregelt. Das ist erlaubt, und die Leuchten zeigen am Tag und bei Nacht dasselbe Bild.
6. Darf ich im Tunnel nur mit Tagfahrlicht fahren?
Nein, das Verkehrszeichen 327 schreibt seit dem Jahr 2006 im Tunnel zwingend Abblendlicht vor. Tagfahrleuchten oder Standlicht reichen nicht.
7. Darf ich in Ländern, in denen tagsüber mit Licht gefahren werden muss, ausschließlich mit Tagfahrleuchten fahren? Ja. In Ländern mit Lichtpflicht am Tage (siehe Tabelle) können Sie zwischen Abblend- oder Tagfahrlicht wählen. Das Tagfahrlicht reicht jedoch nicht mehr bei einsetzender Dunkelheit, nachts oder bei sonstigen Sichtbehinderungen, etwa durch Nebel. Dann müssen Sie das Abblendlicht einschalten. Ein Sonderfall ist Griechenland: Hier dürfen Autos tagsüber überhaupt nicht mit Licht fahren. Ausnahme: Fahrzeuge mit permanent leuchtendem Tagfahrlicht.
8. Muss man mit Konsequenzen rechnen, wenn man in Ländern mit Lichtpflicht am Tag ohne Licht unterwegs ist?
Wer hier ohne Licht reist, kann im Falle eines Unfalls Ärger mit seiner Versicherung wegen der Schadensregulierung bekommen.
9. Drohen bei uns Bußgelder, wenn man bei Dunkelheit nur mit Tagfahrlicht fährt?
Ja. Das Tagfahrlicht ersetzt nicht das Abblendlicht. Wer nicht rechtzeitig umschaltet, zahlt zehn Euro Bußgeld.