Ratgeber Recht
Was kostet Beamtenbeleidigung?

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Im Streit mit der Polizei gilt: Besser auf die Zunge beißen – denn Schimpfworte können teuer kommen. In schweren Fällen sieht § 185 des Strafgesetzbuches sogar Freiheitsstrafen vor.
Erst denken, dann reden: Das klappt nicht, wenn die Sicherungen durchbrennen. Kurzschluss im Hirn, und schon rutschen Worte oder Gesten heraus, die teuer werden können. Und zwar richtig teuer: Im bekanntesten Beleidigungsfall waren satte 90.000 Euro Strafe fällig. Dazu verurteilte ein Gericht den Fußballer Stefan Effenberg, weil er einen Autobahnpolizisten nach einer Verkehrskontrolle "Arschloch" genannt haben soll. Der Kicker bestritt das und gab zu Protokoll, stattdessen "Schönen Abend noch!" gewünscht zu haben. Das nahmen die Richter Effenberg aber nicht ab und verdonnerten ihn zu 20 Tagessätzen à 5000 Euro; später wurde seine Strafe auf 90.000 Euro reduziert.
Erst mal kräftig durchatmen
So teuer werden herzhafte Worte nicht zwangsläufig. Denn nicht immer erstattet der Beschimpfte eine Anzeige, und der Wüterich hat Glück. Aber sonst wird's schnell vierstellig (siehe Tabelle). In schweren Fällen sieht § 185 des Strafgesetzbuches sogar Freiheitsstrafen vor. Das alles gilt auch bei Beleidigungen von Autofahrern untereinander, denn den umgangssprachlichen Begriff der "Beamtenbeleidigung" gibt es im Strafrecht gar nicht. Und wie sieht es bei der verbreiteten Bezeichnung "Bulle" aus? Da sind Richter mitunter nachsichtig. Für das LG Regensburg etwa ist der Begriff lediglich ein umgangssprachlicher Ersatzbegriff für Polizeibeamter, der diesen nicht herabsetzt. Darauf ankommen lassen sollte es der Autofahrer aber besser nicht. Sondern erst mal kräftig durchatmen, damit die Sicherungen nicht durchbrennen.
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