1. Ich sehe, wie ein Bus von der Haltestelle abfährt. Darf ich ihn überholen?
Nein. Autofahrer müssen einen Linien- oder Schulbus das Verlassen der Haltestelle ermöglichen (§ 20 Abs. 5 StVO). Fährt man weiter, kostet das fünf Euro. Wird der Bus dabei auch noch behindert oder kommt es zum Unfall mit dem Bus, werden neben den Reparaturkosten auch noch 30 Euro Bußgeld fällig.
2. Wie soll man an Bussen vorbeifahren, die an einer Haltestelle stehen?
Steht der Bus an der rechten Straßenseite: sehr vorsichtig. Steht er links: nur im Schritttempo
(§ 20 Abs. 1 + 2 StVO). Ein Tempoverstoß kostet mindestens 15 Euro. 40 Euro und einen Punkt handelt sich ein, wer einen Schuloder Linienbus überholt, der mit Warnblinker an einer Haltestelle steht (§ 20 Abs. 3, Nr. 93 Bußgeldkatalog). Denn in solchen Fällen ist das Überholen der Busse verboten.
3. Auf der Gegenfahrbahn hält ein Bus an einer Haltestelle, muss ich anhalten?
Nein. Sie müssen aber auf Fahrgäste achten, die eventuell hinter dem Bus auf die Straße gehen. Deshalb sollten Sie den Bus nur langsam passieren (§ 20 Abs. 1 StVO).
4. An einer Bushaltestelle stehen viele Menschen. Wie verhalte ich mich?
Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit und einem ausreichend großen Abstand an dieser Haltestelle vorbeifahren. Wer an Bushaltestellen zu schnell und zu dicht vorbeifährt, zahlt 15 bis 30 Euro (Nr. 11, 94 Bußgeldkatalog). Gefährdet er im Vorbeifahren auch noch Fahrgäste, ist er mit 50 Euro und einem Punkt in Flensburg dabei.
5. Darf man bei Staus auch auf die Busspur ausweichen und weiterfahren?
Nein. Busspuren sind, wie der Name sagt, ausschließlich für Linienbusse vorgesehen. Sie dienen nicht als Ausweichgassen für eilige Autofahrer. Einzige Ausnahme: Wenn ein Schild die Spur für Taxen freigibt, dürfen diese dort fahren – auch bei freier Fahrt auf der regulären Fahrspur.
6. Darf ich im Auto an der Bushaltestelle auf einen Bekannten warten?
Nein. 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild oder auf einer sogenannten Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) ist das Halten und Parken verboten. Bußgeld, je nachdem wie lange Sie dort halten: bis 30 Euro (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO und Nr. 54 Bußgeldkatalog).
7. Dürfen Taxen an Bushaltestellen oder auf Busspuren halten?
Taxen dürfen auf Buspuren nicht halten, die sie zusammen mit Linienbussen benutzen. Allerdings dürfen Taxifahrer an Bushaltestellen kurz Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen (§ 12 Abs. 1a StVO).
8. Ich muss ein Geschäft beliefern. Direkt vor dem Haus verläuft eine Straßenbahnlinie. Darf ich zum Entladen im Schienenbereich halten?
Nein, das verbietet § 12 Abs. 4 Satz 5 StVO. Das Bußgeld beträgt bis zu 30 Euro. Parken kostet bis zu 35 Euro.
9. Muss ich beim Abbiegen die Straßenbahnschienen auf einer Kreuzung freihalten, oder darf ich dort kurz stehen bleiben?
Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang. Deshalb müssen Sie die Schienen freihalten (§ 19 Abs. 1 StVO, § 49 Abs. 1 Nr. 19 StVO, Nr. 89 Bußgeldkatalog). Ein Verstoß kostet 80 Euro und drei Punkte in Flensburg.