Macht die Rettungsgasse frei!

Bei Staus oder stockendem Verkehr auf der Autobahn müssen Fahrer eine Gasse für Polizei und Rettungswagen freihalten. Bei drei Spuren am besten zwischen linker und mittlerer Spur. Verstöße werden nach Ziffer 50 des Bußgeldkataloges geahndet: Bußgeld 20 Euro.

Mittelspur-/Linksfahrer

Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot. Notorische Linksfahrer und Blockierer auf der Mittelspur behindern den Verkehrsfluss. Auf normalen Straßen kostet der Verstoß ab zehn Euro, auf Autobahnen sind es 80 Euro und ein Punkt.

Nie den Zebrastreifen zuparken

Zebrastreifen sind heilig. Wer weniger als fünf Meter vor oder sogar auf dem Überweg parkt, wird mit mindestens 30 Euro zur Kasse gebeten. Behindert er dabei den Verkehr, werden 35 Euro fällig.

Einfahrt freihalten!

Das ist keine leere Floskel. Man muss dieser freundlichen Forderung folgen (§ 12 Abs. 1a Nr. 3 StVO). Bleibt man in der Einfahrt stehen, werden bis zu 15 Euro Bußgeld fällig – und manchmal auch noch die Kosten für den Abschlepper.

Platz für Radler

Manchmal gehen Radwege in die Straße über. Dazu wird der Bordstein abgesenkt. An solchen Stellen ist das Parken verboten (§ 12 Abs. 3a Nr. 9 StVO). Wer es trotzdem tut, zahlt im Extremfall bis zu 30 Euro Bußgeld (Nr. 54 Bußgeldkatalog).

Kreisverkehr

Es werden immer mehr: Kreisverkehre. Und als wäre ihre Benutzung nicht schon unfallträchtig genug, halten oder parken einige Fahrer auch noch im Kreisel. Schön blöd – denn der Bußgeldkatalog ruft dafür bis zu 25 Euro auf.

Die zweite Reihe muss frei bleiben

Städter hassen sie: die ignoranten Zweite-Reihe-Parker. Wer so den Verkehr behindert, kann sich nicht rausreden. Er ist nur zu faul zum Suchen. Der Preis der Faulheit: bis zu 35 Euro Bußgeld und ein Hupkonzert.

Kein Elefantenrennen

Egal ob Lkw, Wohnwagengespanne oder Busse: Überholt ein Fahrer mit zu geringem Geschwindigkeitsunterschied, kostet ihn das laut Ziffer 18 des Bußgeldkataloges 100 Euro. Und einen Punkt in Flensburg gibt’s auch noch obendrauf.

Nicht stur hineinfahren

Staus an Kreuzungen trennen zwischen fairen oder dreisten Fahrern. Wer in die Kreuzung einfährt, obwohl der Verkehr stockt, ist frech oder hat in der Fahrschule nicht aufgepasst. Denn das ist verboten (§ 11 Abs. 1 StVO). Die Unaufmerksamkeit kostet den Fahrer 20 Euro.