Es war am 6. März 2008, als Kai P.* (35) einen Polizeieinsatz der besonderen Art auslöste. Der Mann fuhr nachts um halb zwei mit seinem VW Golf auf der A 1 Richtung Köln. Außer Radio und Licht hatte er nichts an. Da rief ein Lkw-Fahrer die Polizei. Für Kai ging die Nacktfahrt glimpflich aus: Der Mann im Brummi fühlte sich nicht belästigt, verzichtete auf eine Anzeige. Flitzer-Kai hat ganz schön Glück gehabt, findet Uwe Lenhart, Verkehrsanwalt aus Frankfurt am Main: "Laut Paragraf 183 des Strafgesetzbuches droht einem Täter, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe."

Sex am Lenkrad geht nicht

Ratgeber Recht
Und was, wenn Kai nicht allein gewesen wäre? Na, Sie wissen schon: Wie ist das mit Sex im Auto, also mit "Straßenverkehr"? Lenhart bezieht sich wieder auf Paragraf 183, wonach die Erregung öffentlichen Ärgernisses eine Straftat darstellt. Für solche Arten von Verkehr reicht aber auch ein Blick in die Straßenverkehrsordnung. Da steht: Jeder Verkehrs teilnehmer (gemeint ist hier der Autofahrer) hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. Sex am Lenkrad geht also nicht. Und könnte bestraft werden: Weist die Polizei eine Ordnungswidrigkeit nach, droht bis zu 1000 Euro Geldbuße.