Ratgeber Verkehrsrecht
Gefährliches Halbwissen

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Wer auffährt, hat Schuld; der bessere Reifen gehört nach vorn; den Spurwechsel nicht erzwingen ... Stimmt das wirklich? AUTO BILD schließt automobile Wissenslücken. Diesmal: das Reißverschlussprinzip.
Der Reißverschluss ist Pflicht, oder nicht? Vorsicht! Kollege Roland Bunke ist ein friedlicher Zeitgenosse, immer besonnen, fährt selten aus der Haut. Nur einmal platzte ihm der Kragen. Stau auf der Autobahn, die Fahrbahn verengte sich wegen eines Unfalls von zwei auf einen Streifen. Kollege Bunke wollte das Reißverschlussprinzip anwenden, so, wie er das gelernt hat: Blinker setzen, Lücke suchen, Fahrbahn wechseln. Nur: Keiner ließ ihn rein. Da hupte er. Das passte einer Polizistin an der nahen Unfallstelle überhaupt nicht: "Lassen Sie das!", mahnte sie. Und überhaupt: Ein Anrecht auf Anwendung des Reißverschlussverfahrens bestehe doch gar nicht. Ja, was denn nun?
Sie dürfen ihren Vorrang nicht erzwingen

Fazit
Reißverschluss-Prinzip: Theoretisch ist es klar geregelt. Wenn es manchmal nicht klappt, liegt das an der Engstirnigkeit der Autofahrer. Also: Rücksicht auf den anderen nehmen, nicht auf "Rechten" beharren. So fährt es sich viel entspannter.
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