Ratgeber Versicherung
Verbesserungen im Kaskoschutz

Zu lässig am Steuer kam bisher teuer. Doch seit 1. Januar 2008 gibt es gesetzliche Verbesserungen im Kaskoschutz. Der Haken: Die Vorteile gelten nicht automatisch für alle Autofahrer.
- Roland Bunke
Nur kurz im Handschuhfach gewühlt und auf den Vordermann gerauscht, bei Rot über die Ampel und auf der Kreuzung kollidiert, zum weinenden Kind auf der Rückbank umgedreht und im Graben gelandet – in all diesen Fällen kommt zum Unglück noch Pech hinzu. Denn von der Kasko gibt es für das Malheur keinen Cent, nur die Haftpflicht muss den Schaden des Unfallgegners zahlen. Das Stichwort, das die Vollkasko von ihrer Zahlungspflicht befreit, heißt "grobe Fahrlässigkeit". Wer bislang in diesen Fällen doch Geld von seinem Versicherer sehen wollte, musste vor Gericht ziehen – wobei dieses meist gegen den Autofahrer entschied. Doch seit 1. Januar 2008 werden die Karten in Sachen grober Fahrlässigkeit und Vollkasko neu gemischt. Denn da trat das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft, das das Gesetz aus dem Jahre 1908 ablöste. Nun gilt per Gesetz: Die Versicherung muss auch in Fällen grober Fahrlässigkeit zahlen.

Bild: Klaus Kuhnigk
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