Rechtsstreit um selbst aufgestellte Verkehrsschilder
Gerichtsurteil: Eltern müssen "Freiwillig Tempo 30"-Schilder entfernen

Bild: T.Tams
- Mats Pache
Im Straßenverkehr sind Kinder oftmals die schwächsten Teilnehmer, und der Wunsch vieler Eltern, dass Autofahrer entsprechend Rücksicht nehmen, ist nur allzu verständlich. Im Landkreis Konstanz haben Anwohner auf ihren Grundstücken deshalb Schilder aufgestellt, die Fahrzeugführer dazu aufrufen, freiwillig 30 km/h zu fahren. Doch dabei haben sie sich offenbar zu stark von amtlichen Verkehrsschildern inspirieren lassen.
Ämter fordern Entfernung der Schilder
Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem Blogbeitrag berichtet, hatte ursprünglich das Landratsamt Konstanz festgestellt, dass die Schilder in ihrem Design gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Denn sie ähneln echten Exemplaren zu stark. Das Amt hat daraufhin die Anwohner zur Entfernung aufgefordert. Widersprüche beim Regierungspräsidium Freiburg wurden abgelehnt, was schließlich zu einer Klage der betroffenen Bürger vor dem Verwaltungsgericht Freiburg geführt hat. Die wurde nun abgewiesen.
Gericht weist Klage ab
In der Begründung heißt es, dass sich die selbst gemachten Schilder aufgrund ihrer Größe und Form, der schattenhaften Silhouetten von spielenden Kindern sowie der Beschriftung nicht eindeutig genug von amtlichen Verkehrshinweisen unterscheide. Trotz der Aufschrift "Freiwillig" sei für unaufmerksame oder internationale Verkehrsteilnehmer dadurch nicht eindeutig erkennbar, dass es sich nicht um offizielle Vorschriften, sondern um den Wunsch der Anwohner handelt. Außerdem bestünde ein erhöhtes Unfallrisiko, etwa weil Ortskundige die erlaubten 50 km/h einhalten und durch langsamer fahrende Fahrzeuge behindert werden könnten.
Nachahmungspotenzial durch Präzedenzfall?
Gleichzeitig sieht das Verwaltungsgericht in der Zulassung der Klage das Risiko, einen Präzedenzfall zu schaffen. Kurioserweise hatte die Aufstellung der Schilder bereits weitreichende Folgen: So sollen Fahrassistenzsysteme in den Dienstwagen des Landratsamtes die gedrosselte Geschwindigkeit aufgegriffen haben, obwohl ein höheres Tempo faktisch erlaubt ist. Die Kläger haben nun zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
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