Regelungen zu SUV-Parkgebühren
Hamburg plant keine höheren SUV-Parkgebühren

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Höhere Parkgebühren für SUV? Für die Stadt Hamburg derzeit kein Thema, in Hannover hingegen zeigt sich der Oberbürgermeister offen dafür. Die Hintergründe!
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(dpa/AUTO BILD/KI) Die Diskussionen um eine Anpassung der Parkgebühren für SUV wird aktuell in Deutschland munter geführt. Mit unterschiedlichen Meinungen. Für die Stadt Hamburg ist eine Erhöhung laut Verkehrsbehörde zum Beispiel derzeit kein Thema.
Erst im Dezember vergangenen Jahres habe der Senat eine neue Gebührenordnung erlassen, erklärte die Behörde beim NDR. "Eine Änderung der Parkgebühren, auch speziell nach Größe oder Gewicht unterteilt, ist darin nicht enthalten und auch kein Thema", hieß es.
In den Bezirken sieht das aber offenbar ein wenig anders aus, dort sind gewisse Sympathien für eine Sonderregelung für SUV herauszuhören. Dass sich Parkgebühren an dem tatsächlich genutzten Raum orientierten, sei "ein überzeugender Vorschlag", sagte Michael Werner-Boelz (Grüne), Bezirkschef von Hamburg-Nord, der "Hamburger Morgenpost". Altonas Bezirkschefin Stefanie von Berg (Grüne) hatte vor Kurzem beim Kurzmitteilungsdienst "X" geschrieben, wenn es nach ihr ginge, "bräuchte es einen je nach Hubraum und Größe gebührengestaffelten Bewohnerparkausweis".
Hannovers OB für eine Anpassung der Parkgebühren
Auch in Hannover steht man einer Erhöhung offen gegenüber. Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) hat sich in einem Interview mit dem "Tagesspiegel" für eine Anpassung der Parkgebühren ausgesprochen, insbesondere bei größeren und schwereren Fahrzeugen wie SUV. Er zeigt sich offen für eine Preisstaffelung der Parkgebühren, die sich nach der Fahrzeuglänge richtet. Diese Aussage fällt im Kontext einer Bürgerbefragung in Paris, bei der kürzlich über eine Verdreifachung der Parkgebühren für große und schwere SUV abgestimmt wurde. Eine knappe Mehrheit stimmte dafür.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit Blick auf Paris ebenfalls zu höheren Parkgebühren für große SUV in deutschen Städten aufgerufen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisierte dabei, dass diese Fahrzeuge den öffentlichen Raum zunehmend blockieren würden. Der ADAC steht der Forderung kritisch gegenüber und betont, dass eine Gewichtsbesteuerung nicht zielführend sei, da dadurch auch andere Fahrzeugtypen betroffen wären.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußert sich ebenfalls skeptisch hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer Parkgebührenstaffelung nach Fahrzeuggröße. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Juni 2023 legte fest, dass Gebührensprünge nach Fahrzeuglänge nicht zu groß ausfallen dürfen, um eine rechtswidrige Ungleichbehandlung zu vermeiden.
In Frankreich hat der Automobilclub "40 millions d'automobilistes" bereits Widerstand gegen die geplanten höheren Parkgebühren angekündigt, da diese besonders Familien treffen würden, die geräumigere Autos bevorzugen. Der Club warnt vor einer zunehmenden Restriktion für Autofahrer und sieht darin eine Strategie, das Auto insgesamt aus dem Stadtbild zu verbannen.
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