Regelungen zur Parkplatzsuche in Großstädten
Rechte bei der Parkplatzsuche

Die Suche nach einem Parkplatz am Ziel kann vor allem in Ballungsgebieten zu einer nervigen Geduldsprobe werden. Diese Regeln gilt es dabei zu beachten.
Bild: Sven Krieger / AUTO BILD
Treffen zwei genervte Autofahrer bei der Suche auf einem Parkplatz an der letzten freien Lücke aufeinander, kann ein Streit schnell mal eskalieren. Gesetzlich gilt dabei, wer zuerst da ist, darf auch zuerst parken. Auch dann, wenn jemand zunächst an einer Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken. Dies und viele weitere Vorschriften zum Parken sind im Paragraphen zwölf der StVO geregelt.
Es soll ja vorkommen, dass rücksichtslose Zeitgenossen so parken, dass sie gleich zwei freie Plätze für sich in Anspruch nehmen. Die Markierungen auf Parkplätzen oder Straßen sind aber dazu da, Autofahrer zum platzsparenden Parken anzuhalten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Sogar das Abschleppen des betreffenden Fahrzeugs – auf Kosten rücksichtsloser Parker – ist möglich.
Unterschiede zwischen kann und muss
Das Parken betreffende Fahrbahnmarkierungen oder sogenannte Parkflächenmarkierungen sind nur fast immer verbindlich. Sie können man soll, aber auch man muss so parken bedeuten. Zur Pflicht werden sie in Verbindung mit dem Verkehrsschild "weißes P auf blauem Grund“ (Zeichen 314) und in Kombination mit einem Hinweis, wie zum Beispiel “Parken nur innerhalb der Markierungen“. Wie beim Park- und Halteverbot zeigen Richtungspfeile auf dem Schild dabei Anfang und Ende des Parkbereichs an.

Die Suche nach einem Parkplatz am Ziel kann vor allem in Ballungsgebieten zu einer nervigen Geduldsprobe werden.
Bild: DPA
Oft kennzeichnen Fahrbahnmarkierungen ganze Halteverbots- oder Parkverbotszonen. Gerade in dicht besiedelten städtischen Gebieten oft mit dem Hinweis "Bewohner mit Parkausweis frei“. Das Wort Zone deutet darauf hin, dass dies nicht nur für diese eine, sondern auch die umliegenden Straßen gilt.
Vorsicht auch beim Parken in verkehrsberuhigten Bereichen. Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen etwa, gekennzeichnet durch einen Erwachsenen und einem Kind auf blauem Grund Verkehrszeichen 325.1), kennen wohl alle Autofahrer. Weitgehend unbekannt ist indes, dass hier außerhalb eventuell markierter Flächen striktes Parkverbot gilt.
Parkautomat defekt
Pflicht ist natürlich das vielerorts vorgeschriebene Kaufen eines Parkscheins inklusive Einhaltung der vorgegebenen Höchstparkdauer. Aber was tun, wenn der Parkscheinautomat streikt? Laut Paragraph 13 der StVO darf man in diesem Fall sein Fahrzeug bis zur angegebenen Höchstparkdauer auf einem freien Parkplatz abstellen. Zum Nachweis der Ankunftszeit muss die Parkscheibe deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Eine schnell auf einen Zettel gekritzelte Uhrzeit oder der Hinweis auf den defekten Automaten reicht dafür nicht.
Andere nicht behindern.
Ganz allgemein gilt, dass andere Verkehrsteilnehmer durch geparkte Autos nicht behindert werden dürfen. Wer dieses Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ignoriert, muss mit einem Bußgeld oder in schweren Fällen auch mit dem Abschleppwagen rechnen.
Und letztlich: Das Freihalten eines Parkplatzes ist nicht erlaubt. Sich also in eine Parklücke zu stellen, um den Platz für den irgendwann nachkommenden Fahrer zu blockieren, setzt sich unter Umständen dem Vorwurf der Nötigung aus.
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