Rotlichtsünden
Fahrverbot – nein danke!

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Bei Rotlichtverstößen geht’s um Sekunden. Doch es gibt Hoffnung: Die automatisierten
Kameras arbeiten nicht perfekt, die Werte sind oft falsch.
Wenn es vor der Ampel knapp wird
Blitz! Bei Dunkelgelb erwischt? Das wird teuer. Doch nicht jeder, der murrend zahlt und die Punkte in Flensburg knurrend einsteckt, hätte dies tun müssen. Für die Rotlichtüberwachung werden hauptsächlich automatische Kameras eingesetzt. Sie werden durch Sensoren im Straßenbelag ausgelöst, sobald ein Sünder nach Rotwerden der Ampel darüber fährt.
Aber: Blitzampel-Anlagen sind nicht grundsätzlich zuverlässig. Denkbar ist unter anderem eine technisch bedingte Veränderung der Gelbphasen. Innerorts beträgt die Gelbphase bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drei Sekunden, in 70-km/h-Zonen fünf Sekunden. Normal reicht das aus, um das Auto gefahrlos bis zum Stillstand abzubremsen.
Probleme gibt es insbesondere dann, wenn man 50 oder 70 km/h fährt, die Ampel von Grün auf Gelb wechselt und man noch drei oder fünf Sekunden davon entfernt ist. Oder bei Nässe, Schnee- und Eisglätte. Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, können diese Umstände zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden. Ein rechtzeitiges Anhalten wäre dann nur noch möglich, wenn man sich der Ampel von vornherein mit weniger als dem erlaubtem Tempo genähert hätte.
Aber: Blitzampel-Anlagen sind nicht grundsätzlich zuverlässig. Denkbar ist unter anderem eine technisch bedingte Veränderung der Gelbphasen. Innerorts beträgt die Gelbphase bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drei Sekunden, in 70-km/h-Zonen fünf Sekunden. Normal reicht das aus, um das Auto gefahrlos bis zum Stillstand abzubremsen.
Probleme gibt es insbesondere dann, wenn man 50 oder 70 km/h fährt, die Ampel von Grün auf Gelb wechselt und man noch drei oder fünf Sekunden davon entfernt ist. Oder bei Nässe, Schnee- und Eisglätte. Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, können diese Umstände zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden. Ein rechtzeitiges Anhalten wäre dann nur noch möglich, wenn man sich der Ampel von vornherein mit weniger als dem erlaubtem Tempo genähert hätte.
Rotlichtfotos richtig rechnen
Die Messung beginnt, wenn das Fahrzeug in den von der Ampel gesicherten Bereich einfährt. Der Rotlichtverstoß beginnt mit dem Überfahren der Haltelinie durch die Spitze des Fahrzeugs. In der Regel befindet sich die erste Induktionsschleife, die die Messung auslöst, hinter der Haltelinie. Dies hat zur Folge, dass der im ersten Foto eingeblendete Wert immer eine zu lange Rotlichtzeit enthält.
Man kann daher nicht die auf dem ersten Foto eingeblendete Rotlichtzeit übernehmen, sondern muss diejenige Rotlichtzeit ermitteln, die gegeben war, als der Haltebalken überfahren wurde. Hierfür ist von der auf dem ersten Foto eingeblendeten Rotlichtzeit diejenige Zeit abzuziehen, die zwischen dem Überfahren der Haltelinie bis zum Auslösen des ersten Rotlichtfotos zurückgelegt wurde.
Sofern, wie fast immer üblich, ein zweites Rotlichtfoto geschossen wird, lässt sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und damit die zurückgelegte Strecke anhand der Differenz der beiden Zeiten sowie der Position des Fahrzeugs auf den jeweiligen Fotos ermitteln. Bereits hier können für den Betroffenen oft die Sekundenbruchteile gewonnen werden, die über das Fahrverbot entscheiden. Dieser vorzunehmende Abzug wird sowohl von der Polizei als auch von den Gerichten häufig nicht berücksichtigt.
Man kann daher nicht die auf dem ersten Foto eingeblendete Rotlichtzeit übernehmen, sondern muss diejenige Rotlichtzeit ermitteln, die gegeben war, als der Haltebalken überfahren wurde. Hierfür ist von der auf dem ersten Foto eingeblendeten Rotlichtzeit diejenige Zeit abzuziehen, die zwischen dem Überfahren der Haltelinie bis zum Auslösen des ersten Rotlichtfotos zurückgelegt wurde.
Sofern, wie fast immer üblich, ein zweites Rotlichtfoto geschossen wird, lässt sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und damit die zurückgelegte Strecke anhand der Differenz der beiden Zeiten sowie der Position des Fahrzeugs auf den jeweiligen Fotos ermitteln. Bereits hier können für den Betroffenen oft die Sekundenbruchteile gewonnen werden, die über das Fahrverbot entscheiden. Dieser vorzunehmende Abzug wird sowohl von der Polizei als auch von den Gerichten häufig nicht berücksichtigt.
Vier Fälle fürchten viele Fahrer
Es gibt vier Gruppen von Rotlichtverstößen: 1) Rotlichtzeit weniger als eine Sekunde; 2) Rotlichtzeit zwischen einer und eineinhalb Sekunden; 3) Rotlichtzeit mehr als 1,5 Sekunden; 4) extrem lange Rotlichtzeit von etwa 20 und mehr Sekunden.
Fall 1: Es drohen ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro sowie drei Punkte in Flensburg.
Fall 2: Fahrverbot, 125 Euro Strafe sowie vier Punkte in Flensburg. Da die auf dem ersten Foto eingeblendete Rotlichtzeit jedoch nicht die rechtlich relevante ist, kann eine Überprüfung (siehe oben) lohnenswert sein.
Fall 3: hoffnungslos. Bei einer Rotlichtzeit von 1,5 Sekunden führt in aller Regel auch die Berücksichtigung sämtlicher oben aufgeführter Umstände, die zugunsten des Betroffenen sprechen können, nicht zu einer Rotlichtzeit von weniger als einer Sekunde.
Fall 4: Bei einer extrem langen Rotlichtzeit spricht viel dafür, dass der Autofahrer nicht die für ihn geltende Ampel erkannt hat. Hier muss überprüft werden, ob die bauliche Anordnung der Ampel zu einer Verwechslungsgefahr führt. Dann kann eventuell erreicht werden, dass das Fahrverbot aufgehoben wird.
Fall 1: Es drohen ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro sowie drei Punkte in Flensburg.
Fall 2: Fahrverbot, 125 Euro Strafe sowie vier Punkte in Flensburg. Da die auf dem ersten Foto eingeblendete Rotlichtzeit jedoch nicht die rechtlich relevante ist, kann eine Überprüfung (siehe oben) lohnenswert sein.
Fall 3: hoffnungslos. Bei einer Rotlichtzeit von 1,5 Sekunden führt in aller Regel auch die Berücksichtigung sämtlicher oben aufgeführter Umstände, die zugunsten des Betroffenen sprechen können, nicht zu einer Rotlichtzeit von weniger als einer Sekunde.
Fall 4: Bei einer extrem langen Rotlichtzeit spricht viel dafür, dass der Autofahrer nicht die für ihn geltende Ampel erkannt hat. Hier muss überprüft werden, ob die bauliche Anordnung der Ampel zu einer Verwechslungsgefahr führt. Dann kann eventuell erreicht werden, dass das Fahrverbot aufgehoben wird.
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