Wie sich der SF-Rabatt retten lässt

autobild.de: Was passiert mit meinem Schadenfreiheits-Rabatt, wenn ich auf einen Firmenwagen umsteige und kein Auto mehr zugelassen habe? Schmitz: Für diesen Fall wird ihre Schadenfreiheit zum Beispiel bei der ONTOS für die Dauer von bis zu sieben Jahren "eingefroren" – solange verfallen die schadenfreien Jahre nicht und werden beim Neuabschluss ihrem Vertrag zugrunde gelegt.

Das bedeutet aber auch, ich kann meinen Rabatt nicht weiter runterfahren, obwohl ich weiter hinterm Steuer sitze? Nicht unbedingt. Bei einigen Versicherern ist es grundsätzlich möglich, als Mitversicherungsnehmer seine Schadenfreiheit in den Vertrag für das Firmenfahrzeug einzubringen und fortzuschreiben. Nachfolgend erfährt die Schadenfreiheit die reguläre Rück- und Weiterstufung, unabhängig von der Nutzung oder dem Nutzer des Fahrzeugs (d.h. Dienst- oder Privatfahrt). Angestellte sollten dieser Regelung nur dann zustimmen, wenn ausschließlich sie mit dem Fahrzeug dienstlich fahren – letztendlich ist die eigene Schadenfreiheit betroffen! Bei einigen Versicherern können sie die Schadenfreiheit auch gänzlich auf die Firma übertragen. Damit verlieren sie aber ihre Rechte aus dem Vertrag. Ob und in welchem Umfang dann eine spätere Rückübertragung möglich ist, hängt neben dem Goodwill des Arbeitsgebers – der dann seinerseits "verzichten" muss – auch von den individuellen Bedingungen ihrer neuen Versicherung ab.

Was könnte ich sonst noch tun, um meinen Rabatt zu retten? Die Dauer der Schadenfreiheit kann bei den meisten Versicherern unter bestimmten, in den Tarifbestimmungen festgelegten, Bedingungen auch auf den Partner übertragen werden. Aber auch hier gilt: Ob und in welchem Umfang dann eine spätere Rückübertragung möglich ist, hängt neben ihrem Partner – der dann seinerseits "verzichten" muss – auch von den individuellen Bedingungen ihrer neuen Versicherung ab. Ein Fahrzeug, das auf den Partner zugelassen wird oder ist, kann über den nunmehr frei gewordenen Vertrag bzw. Schadenfreiheitsrabatt des künftigen Dienstwagenfahrers versichert werden.

Gibt es auch im Ausland einen SF-Rabatt?

Wenn ich jetzt mit meinem Dienstwagen zwei Jahre unfallfrei fahre, kann ich das auf meinen Schadenfreiheitsrabatt anrechnen lassen? Die Schadenfreiheit, die man mit dem Fahrzeug eines anderen Versicherungsnehmers erreicht, kann nicht der eigenen Schadenfreiheit angerechnet werden. Unabhängig davon, ob ich das Dienst-fahrzeug in Deutschland oder im Ausland nutze.

Wo wir gerade von Ausland sprechen. Gesetzt den Fall, ich bin im Ausland tätig, nutze aber meinen eigenen Wagen. Was passiert dann mit meinem Schadenfreiheitsrabatt? Zulassungsrechtlich sind sie bei längerfristiger Verlegung des Fahrzeugstandorts zur Ummeldung des Fahrzeugs verpflichtet. Der Versicherungsschutz ist über ein national zum Abschluss von Versicherungsverträgen zugelassenes Unternehmen zu beantragen. Ob und in welchem Umfang die in der Bundesrepublik Deutschland erreichte Schadenfreiheit berücksichtigt und/oder fortgeschrieben wird, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Kombination Wohnort / Standort im Land A und Versicherungsschutz aus Land B ist bei aller EU-Harmonisierung – noch – nicht möglich.

Selbst dann nicht, wenn es sich um eine europaweite tätige Versicherung handelt? Nein, auch global tätige Versicherer müssen eine Genehmigung für den Abschluss von Versicherungen nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes haben.

Schadenfreiheitsrabatt einer Versicherung aus Österreich oder Holland nützt mir also nichts für meine nächste deutsche Kfz-Versicherung? Doch, denn grundsätzlich kann die im Ausland erworbene Schadenfreiheit zu einer Weiterstufung der vorhergehend in Deutschland bereits erworbenen Schadenfreiheit genutzt werden. Allerdings gibt es in einigen Ländern kein mit dem hiesigen vergleichbares Schadenfreiheits-System. Dann gilt zumindest die Siebenjahres-Regel: Beim Neuabschluss wird die vormals erreichte Schadenfreiheit für die Einstufung ihres Vertrages zugrunde gelegt.

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