Schlaglöcher: Haftung
Schlagloch-Schäden – Wer zahlt?

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Frostschäden in der Straße sind gefährlich für unsere Autos. Doch Schadenersatz zu bekommen, ist schwierig. Die wichtigsten Fakten zum Thema Schlagloch.
1. Wer zahlt, wenn mein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wird? Eigentlich derjenige, der die Straße gebaut hat, also eine Gemeinde, ein Bundesland oder der Bund. Geld fließt aber nur, wenn nachgewiesen wird, dass dieser sogenannte Baulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist.
2. Was bedeutet das? Derjenige, der die Straße gebaut hat und unterhält, muss dafür sorgen, dass sie sicher ist. Er muss also zum Beispiel Schlaglöcher stopfen. Oft haben die Kommunen dafür kein Geld, stellen daher Warnschilder auf oder richten ein Tempolimit ein. Das reicht fürs Erste auch.
3. Kann ich also immer von intakten Straßen ausgehen, wenn kein Schild vor Schäden warnt? Nein. Man darf immer nur so schnell fahren, dass man angemessen auf ein Hindernis reagieren kann (Sichtfahrgebot, § 3 StVO). Auf viel befahrenen Straßen kann der Fahrer aber davon ausgehen, dass sie weniger Schlaglöcher haben.
2. Was bedeutet das? Derjenige, der die Straße gebaut hat und unterhält, muss dafür sorgen, dass sie sicher ist. Er muss also zum Beispiel Schlaglöcher stopfen. Oft haben die Kommunen dafür kein Geld, stellen daher Warnschilder auf oder richten ein Tempolimit ein. Das reicht fürs Erste auch.
3. Kann ich also immer von intakten Straßen ausgehen, wenn kein Schild vor Schäden warnt? Nein. Man darf immer nur so schnell fahren, dass man angemessen auf ein Hindernis reagieren kann (Sichtfahrgebot, § 3 StVO). Auf viel befahrenen Straßen kann der Fahrer aber davon ausgehen, dass sie weniger Schlaglöcher haben.
Schlaglöcher: Urteil zur Haftung

Loch an Loch in unseren Straßen: So sieht es jetzt vielerorts aus. Für Autos sehr gefährlich.
5. Kann ich auch auf Nebenstrecken mit guten Straßen rechnen? Nein. Das OLG Oldenburg entschied 2011, dass man auf Straßen in ländlichen Gebieten, die auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und schweren Landmaschinen benutzt werden, stets mit Schäden in der Straße rechnen muss, besonders in den Wintermonaten.
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Ende einer Winterfahrt: Reifen und Rad wurden Opfer eines Schlaglochs.
7. Bekomme ich Schadenersatz, wenn ich einem anderen Verkehrsteilnehmer ausweiche und dabei in ein Schlagloch fahre? Grundsätzlich ja, denn in solchen Fällen haftet meist derjenige, der einen anderen zum Ausweichen zwingt. Das zu beweisen ist aber sehr schwierig.

Pia-Alexandra Kappus, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Frankfurt/Main.
• Machen Sie Fotos von dem Schlagloch und den Schäden an Ihrem Auto.
• Achten Sie dabei darauf, dass die Ausmaße des Lochs auf den Fotos deutlich erkennbar sind. Am besten halten Sie einen Zollstock an den Rand des Schlaglochs.
• Suchen Sie Zeugen, die bestätigen können, dass die Schäden an Ihrem Fahrzeug durch das Schlagloch verursacht worden sind.
• Lassen Sie – wenn möglich – den Schaden vor Ort von der Polizei aufnehmen.
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