1. Wer zahlt, wenn mein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wird? Eigentlich derjenige, der die Straße gebaut hat, also eine Gemeinde, ein Bundesland oder der Bund. Geld fließt aber nur, wenn nachgewiesen wird, dass dieser sogenannte Baulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist.
2. Was bedeutet das? Derjenige, der die Straße gebaut hat und unterhält, muss dafür sorgen, dass sie sicher ist. Er muss also zum Beispiel Schlaglöcher stopfen. Oft haben die Kommunen dafür kein Geld, stellen daher Warnschilder auf oder richten ein Tempolimit ein. Das reicht fürs Erste auch.
3. Kann ich also immer von intakten Straßen ausgehen, wenn kein Schild vor Schäden warnt? Nein. Man darf immer nur so schnell fahren, dass man angemessen auf ein Hindernis reagieren kann (Sichtfahrgebot, § 3 StVO). Auf viel befahrenen Straßen kann der Fahrer aber davon ausgehen, dass sie weniger Schlaglöcher haben.

Schlaglöcher: Urteil zur Haftung

Straßenschäden
Loch an Loch in unseren Straßen: So sieht es jetzt vielerorts aus. Für Autos sehr gefährlich.
4. Muss ich auf Autobahnen mit Schlaglöchern rechnen? Nur wenn Warnschilder aufgestellt wurden. Das Sichtfahrgebot gilt aber trotzdem. Weil große Schlaglöcher (ab etwa 20 Zentimeter Tiefe und 90 Zentimeter Breite) auf Autobahnen sehr gefährlich sind, müssen sie besonders im Winter häufiger kontrolliert und bei Bedarf Warnschilder aufgestellt werden (LG Halle/Saale, Az. 4 O 774/ 11).
5. Kann ich auch auf Nebenstrecken mit guten Straßen rechnen? Nein. Das OLG Oldenburg entschied 2011, dass man auf Straßen in ländlichen Gebieten, die auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und schweren Landmaschinen benutzt werden, stets mit Schäden in der Straße rechnen muss, besonders in den Wintermonaten.
Schlagloch-Schaden
Ende einer Winterfahrt: Reifen und Rad wurden Opfer eines Schlaglochs.
6. Kann ich Schadenersatz fordern, obwohl Schilder aufgestellt wurden? In Ausnahmefällen ja. So hielt das OLG von Sachsen-Anhalt in einem Fall Warnschilder nicht für ausreichend (Az. 10 U 13/12). Dabei lagen auf einer viel befahrenen Straße zwei große Schlaglöcher mit 1,10 Meter beziehungsweise 90 Zentimeter Breite sowie bis zu 20 Zentimeter Tiefe direkt nebeneinander. Hier hätte die Kommune die Straße sperren oder die Straßenschäden sofort ausbessern müssen.
7. Bekomme ich Schadenersatz, wenn ich einem anderen Verkehrsteilnehmer ausweiche und dabei in ein Schlagloch fahre? Grundsätzlich ja, denn in solchen Fällen haftet meist derjenige, der einen anderen zum Ausweichen zwingt. Das zu beweisen ist aber sehr schwierig.
Pia-Alexandra Kappus
Pia-Alexandra Kappus, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Frankfurt/Main.
So dokumentieren Sie einen Schlagloch-Schaden:
• Machen Sie Fotos von dem Schlagloch und den Schäden an Ihrem Auto.
• Achten Sie dabei darauf, dass die Ausmaße des Lochs auf den Fotos deutlich erkennbar sind. Am besten halten Sie einen Zollstock an den Rand des Schlaglochs.
• Suchen Sie Zeugen, die bestätigen können, dass die Schäden an Ihrem Fahrzeug durch das Schlagloch verursacht worden sind.
• Lassen Sie – wenn möglich – den Schaden vor Ort von der Polizei aufnehmen.