Ein heftiger Knall, Blech knirscht, Glas splittert – Autounfall. Glück im Unglück, wenn es bei einem reinen Blechschaden bleibt. Schlimm jedoch, wenn beim Crash Menschen verletzt werden. Als Trostpflaster für Verletzungen haben die Opfer aber meist einen Rechtsanspruch auf Schmerzensgeld. Worauf Betroffene achten müssen, klären wir hier. Warum gibt es Schmerzensgeld? Es soll vor allem einen angemessenen Ausgleich für Umfang, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden oder Entstellungen bieten. Daneben soll es aber auch eine generelle Genugtuung für das Erlittene geben. Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld? Einen Anspruch hat jeder, der unverschuldet verletzt wird. Das gilt auch, wenn die Verletzungen später wieder vollständig ausheilen.
Aber Achtung: Bei einem Mitverschulden, etwa wegen eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes, kann Schmerzensgeld gemindert werden. Wie berechnet sich die Höhe der Entschädigung? Dabei spielen physische, psychische und soziale Folgen sowie das Alter des Opfers eine wesentliche Rolle. Die Schwere der Verletzung, die Dauer der ärztlichen Behandlung und die Länge einer Arbeitsunfähigkeit entscheiden also darüber. Doch auch mögliche Folge- und Dauerschäden werden bewertet. Das sind etwa der Verlust von Gliedmaßen oder die Beeinträchtigung von Sehkraft oder Gehör. Welche Beträge werden bewilligt? Feste Sätze für die Entschädigung gibt es nicht, dafür sind die Umstände jedes Einzelfalls zu unterschiedlich.Für ihre Entscheidungen orientieren sich die Gerichte aber an der laufenden Rechtsprechung, die in schriftlichen Fallsammlungen dokumentiert wird, die fortlaufend neu erscheinen. Beispiele finden sich in der Grafik rechts. Die Beträge reichen von 150 Euro für ein leichtes HWS-Syndrom (Schleudertrauma) bis zu 500.000 Euro für schwerste Verletzungen wie etwa Hirnschädigungen. Wer bezahlt das Schmerzensgeld? Der Schädiger ist dem Opfer gegenüber zum Ausgleich verpflichtet. Bei einem Autounfall übernimmt die Autohaftpflicht des Unfallverursachers das Schmerzensgeld. In anderen Fällen, also ohne eine Beteiligung von Kraftfahrzeugen, zahlt der Schädiger selbst oder seine Privathaftpflicht.

Schädiger trägt Anwaltskosten

Gunnar Stark, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gunnar Stark, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Hamburg.
Gibt es weitere Leistungen? Bei schweren Fällen, in denen das Opfer zum Pflegefall wird, kommt etwa auch eine lebenslange Schmerzensgeldrente in Betracht. Wer bezahlt einen Rechtsanwalt? Der ist vom Schädiger zu bezahlen. Ratsam ist es dann, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Tipp von Anwalt Gunnar Stark: Wichtig ist, Verletzungen genau zu dokumentieren. Führen Sie über Ihre Schmerzen Tagebuch. Vermerken Sie, welche Arbeiten und Freizeitbeschäftigungen Sie nicht mehr ausführen können. Und: Vorsicht mit Abfindungserklärungen! Denn damit werden alle Schäden abgegolten – auch solche, die sich später noch ergeben könnten.

Von

Roland Bunke