Eine ungewöhnlicher Verkehrseinsatz hat zuletzt für Schlagzeilen gesorgt: In Erfurt konnte sich ein Pärchen an einer roten Ampel nicht mehr zurückhalten und hatte Sex. Der Polizei fiel das Auto auf, weil es viel zu lange an der Ampel stand und die Scheiben beschlagen waren.
"Sie berichteten, dass sie ihr Verlangen aufeinander nicht mehr länger zurückhalten konnten, weil womöglich die Ampel kaputt sei und nicht mehr umschalten wolle", berichtete ein Beamter.
Die Polizisten gaben den Insassen noch kurz Zeit, um sich anzuziehen: "Es war der kurioseste Einsatz, den ich in meiner Laufbahn je hatte." Dem Pärchen sei es peinlich gewesen, so die Polizei.

Nur eine geringe Strafe

Allerdings ist die Strafe gering ausgefallen, der Autofahrer muss ein Verwarngeld von 20 Euro zahlen. Die Begründung: Um 2.30 Uhr sei kaum Verkehr gewesen, gestört wurde durch das Treiben auch niemand. Denn darauf kommt es auch an.
Ganz generell ist das Liebesspiel im Auto erlaubt, in erster Linie aber an einem abgelegenen Ort wie zum Beispiel in einem Waldstück. Werden dann noch die Fenster verhangen, so dass niemand hineinschauen kann, ist das in Ordnung und damit erlaubt.
Wenn man es aber förmlich darauf anlegt, gesehen zu werden, wie zum Beispiel am helllichten Tag auf einem öffentlichen Parkplatz bei heruntergelassenen Fenstern, ist das laut Paragraph 183a des Strafgesetzbuches eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses", die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

"Belästigung der Allgemeinheit"

Sollten die Behörden den Verstoß als Ordnungswidrigkeit, als "Belästigung der Allgemeinheit", werten, drohen Geldbußen von bis zu 1000 Euro. Damit sind Handlungen gemeint, die andere Menschen belästigen, gefährden und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen können.
Was auch schon vorgekommen, aber definitiv und ohne Ausnahme verboten ist: Sex im Auto während der Fahrt.