Jetzt ist Zeit für den Wechsel von Winter- auf Sommerreifen. Das machen mehr als ein Drittel der Autofahrer immer noch eigenhändig. Wer die Reifen im Keller lagert und selbst schraubt, darf das auch in Zeiten des Coronavirus unbehelligt erledigen.
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Und wer neue Reifen benötigt, der wird trotz COVID-19 in jedem Fall versorgt: "Innerhalb von drei Werktagen liefern wir die bestellten Sommerreifen", hieß es zum Beispiel Anfang April bei reifendirekt.de. Mittlerweile hat der Großhändler auf seiner Kundenseite einen Hinweis: "Sollte es aufgrund der Krisenmaßnahmen kurzfristig zu Lieferverzögerungen kommen, werden wir Sie umgehend informieren." Auch das Portal reifen.com bedankt sich bei seinen Kunden "im Voraus für Ihre Geduld, wenn es bei den Lieferungen zu Verzögerungen kommen sollte". Etwa sieben Werktage dauere die Lieferung nach Zahlungseingang routinemäßig, teilte die Firma auf Anfrage mit. Alle Filialen und der Onlinehandel seien normal geöffnet.

Reifenkauf nur mit anschließender Montage

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Video: Reifen-Ratgeber

Die wichtigsten Reifen-Tipps

Auch die Reifenmontage sei trotz Corona grundsätzlich möglich, hebt der Bundesverband Reifenhandel hervor: "Unsere Partnerwerkstätten können ihrer Tätigkeit unter Einhaltung vorgeschriebener Vorkehrungen zum Schutz vor Infektion weiterhin nachgehen." Der Verkauf von Waren, die mit der Dienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, ist aber verboten. Heißt: Reifenverkauf mit Radwechsel JA, nur Rad- bzw. Reifenverkauf NEIN (hier geht es zur Werkstattsuche). Doch auch viele Selbsthilfe-Werkstätten haben weiterhin geöffnet – für alle, die ihre neuen Reifen selbst montieren können. Eingelagerte Sommerreifen-Radsätze sollten ebenfalls ausgehändigt bzw. montiert werden können, denn auch die Kfz-Werkstätten dürfen den Betrieb mit Ausnahmen fortführen.

Werkstattbesuch nun auch bei Ausgangsbeschränkung

Doch nicht überall in Deutschland war zunächst die Reifenmontage erlaubt: "Bei Werkstattbesuchen muss unterschieden werden", warnte ein ADAC-Jurist noch Anfang April. In Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung müsse für den Werkstattbesuch "ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur".  Inzwischen aber sind die Bestimmungen überall gelockert worden, selbst in Bayern zählt der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen als ausreichender Grund für das Aufsuchen einer Werkstatt. Betroffen von Ausgangsbeschränkung sind derzeit zudem noch Berlin, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt (Stand 14. April 2020).

Inspektion kein "zwingender Grund"

Übrigens ist die Durchführung einer Inspektion nach Ansicht des ADAC-Rechtsexperten in der Regel keine sicherheitsrelevante Reparatur. "Allerdings kann beim Überschreiten der Wartungsintervalle der Garantieverlust drohen. Bislang liegen uns keine Informationen vor, wie die Garantiegeber damit umgehen werden", so der Jurist. Er empfiehlt Autofahrern, vor Überschreiten der Wartungsintervalle den Garantiegeber zu kontaktieren.Grundsätzlich wird dringend empfohlen, unabhängig von der Rechtslage, nicht notwendige Arbeiten auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Man sollte sich daher vorab über die geltenden Regelungen informieren. Und nicht vergessen: In Werkstätten gelten – wie überall sonst im öffentlichen Raum – besondere Vorschriften. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand!

Die Vorschriften der Bundesländer


Von

Roland Wildberg