Spurwechsel auf der Autobahn
Die kleine BAB-Fahrschule

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Die Bundesautobahn ist eine vergleichsweise sichere Piste. Doch ein Fehlverhalten dort ist besonders riskant.
Vorsicht und Rücksicht
Die Bundesautobahnen: Obwohl auf ihnen am schnellsten gefahren wird, sind sie unsere sichersten Straßen. Doch dort gilt wie im Flugverkehr: Wirklich gefährlich sind vor allem Start und Landung, also Ein- und Ausfahrt, sowie der Wechsel von Spuren. Das richtige Verhalten ist dabei in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht immer einzeln geregelt, vielmehr sagt der Paragraph 1: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
Lebensgefährlicher Wahnsinn, aber immer wieder zu beobachten: Das Wenden oder Zurücksetzen in einer Ein- oder Ausfahrt oder auf der Standspur, weil die richtige Ausfahrt verpaßt wurde. Dazu gilt nur eine Regel: niemals! Wer etwa falsch abbiegt, muß auch abfahren und zur Korrektur auf der nächsten Rampe auffahren.
Doch auch ohne solch krasses Fehlverhalten wird es an Einfahrten oft brisant. Dort gilt: Die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn haben Vorfahrt. Die Wagen auf der Einfädelspur müssen die Vorfahrt achten, ihre Lücke zum Einscheren finden. Dabei ist bis zum Abschluß der Blinker zu setzen und der Schulterblick nicht zu vergessen (Gefahr durch toten Winkel). Fahrer, die dem Einfahrenden das Einscheren erleichtern wollen und deshalb auf die Überholspur wechseln, dürfen dabei keinen von hinten kommenden, schnelleren Fahrer behindern oder gefährden. Auch gefährlich: auf der rechten Spur bleiben, aber für den Einfahrenden scharf bremsen.
Lebensgefährlicher Wahnsinn, aber immer wieder zu beobachten: Das Wenden oder Zurücksetzen in einer Ein- oder Ausfahrt oder auf der Standspur, weil die richtige Ausfahrt verpaßt wurde. Dazu gilt nur eine Regel: niemals! Wer etwa falsch abbiegt, muß auch abfahren und zur Korrektur auf der nächsten Rampe auffahren.
Doch auch ohne solch krasses Fehlverhalten wird es an Einfahrten oft brisant. Dort gilt: Die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn haben Vorfahrt. Die Wagen auf der Einfädelspur müssen die Vorfahrt achten, ihre Lücke zum Einscheren finden. Dabei ist bis zum Abschluß der Blinker zu setzen und der Schulterblick nicht zu vergessen (Gefahr durch toten Winkel). Fahrer, die dem Einfahrenden das Einscheren erleichtern wollen und deshalb auf die Überholspur wechseln, dürfen dabei keinen von hinten kommenden, schnelleren Fahrer behindern oder gefährden. Auch gefährlich: auf der rechten Spur bleiben, aber für den Einfahrenden scharf bremsen.
Bußgelder bei BAB-Verstößen
Kritisch wird es auf dreispurigen Autobahnen, wenn Fahrer gleichzeitig von links wie von rechts auf die Mittelspur wechseln wollen. Dabei gilt: Nicht rechts vor links hat Vorfahrt, sondern der Wagen mit deutlichem Vorsprung. Auch bei klarem Vorsprung gilt: Das Blinken ist vorgeschrieben, wie bei jedem Fahrstreifenwechsel auf der BAB.
Besonders brisant wird es bei Spuren, die gemeinsam für die Ein- wie die Abfahrt genutzt werden. Wenn also kurz nach einer Auffahrt die nächste Ausfahrt folgt. Dabei gilt: Keiner der beiden Wagen hat Vorfahrt, beide Fahrer müssen sich verständigen. Wichtig auch: Kommt es beim Spurwechsel zum Unfall, entscheiden die Gerichte wegen der meist schwierigen Beweislage oft auf eine Teilung der Schuld – Rücksichtnahme und Verständigung schützen also auch das eigene Portemonnaie.
Die wichtigsten Strafen bei Verstößen auf der Autobahn: • In einer Ein- oder Ausfahrt wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren: 50 bis 75 Euro Bußgeld, vier Punkte. • Auf dem Seitenstreifen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren: 100 bis 150 Euro, vier Punkte. • Auf der Fahrbahn wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren: 150 bis 225 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot. • Außerhalb einer gekennzeichneten Anschlußstelle auffahren: 50 Euro, drei Punkte.
• Über eine nicht gekennzeichnete Ausfahrt abfahren: 25 Euro. • Auf der Autobahn halten: 30 bis 35 Euro. • Auf der Autobahn parken: 40 bis 60 Euro, zwei Punkte. • Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen: 40 bis 50 Euro, ein Punkt. • Bei Stau Rettungsgasse nicht gebildet: 20 Euro. • Beim Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs nicht die nächste Ausfahrt genommen oder beim Abschleppen auf die Autobahn aufgefahren: 20 Euro. • Autobahn benutzt mit einem Kraftfahrzeug, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt: 20 Euro.
Besonders brisant wird es bei Spuren, die gemeinsam für die Ein- wie die Abfahrt genutzt werden. Wenn also kurz nach einer Auffahrt die nächste Ausfahrt folgt. Dabei gilt: Keiner der beiden Wagen hat Vorfahrt, beide Fahrer müssen sich verständigen. Wichtig auch: Kommt es beim Spurwechsel zum Unfall, entscheiden die Gerichte wegen der meist schwierigen Beweislage oft auf eine Teilung der Schuld – Rücksichtnahme und Verständigung schützen also auch das eigene Portemonnaie.
Die wichtigsten Strafen bei Verstößen auf der Autobahn: • In einer Ein- oder Ausfahrt wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren: 50 bis 75 Euro Bußgeld, vier Punkte. • Auf dem Seitenstreifen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren: 100 bis 150 Euro, vier Punkte. • Auf der Fahrbahn wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren: 150 bis 225 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot. • Außerhalb einer gekennzeichneten Anschlußstelle auffahren: 50 Euro, drei Punkte.
• Über eine nicht gekennzeichnete Ausfahrt abfahren: 25 Euro. • Auf der Autobahn halten: 30 bis 35 Euro. • Auf der Autobahn parken: 40 bis 60 Euro, zwei Punkte. • Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen: 40 bis 50 Euro, ein Punkt. • Bei Stau Rettungsgasse nicht gebildet: 20 Euro. • Beim Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs nicht die nächste Ausfahrt genommen oder beim Abschleppen auf die Autobahn aufgefahren: 20 Euro. • Autobahn benutzt mit einem Kraftfahrzeug, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt: 20 Euro.
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