Steuererklärung für 2001
Fahren fürs Finanzamt

—
Werbungskosten, Sonderausgaben - Steuern sparen beim Autofahren kann fast jeder.
Fristen
Wem tränen nicht die Augen, wenn der Blick auf die eigene Lohnsteuer fällt? Da sich immer Kosten geltend machen lassen, zahlen Arbeitnehmer übers Jahr meist zu viel Steuer. Ein zinsloses Darlehen für den Staat, das per Einkommensteuererklärung schnellstens zurückgefordert werden sollte. Ganz freiwillig ist die sowieso nicht. Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 31. Mai, verlängerbar bis 30. September 2002.
Ganz wichtig: Die Unterlagen können erst eingereicht werden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte fürs abgelaufene Jahr zurückgegeben hat. Das dauert in der Regel einige Wochen. Zeit, um schon mal alle Autokosten zu kalkulieren, die für die Steuer geltend gemacht werden können.
Der größte Brocken lässt sich bei den Werbungskosten absetzen. Das sind vor allem die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Dafür gibt es seit 1. Januar 2001 einheitlich eine Entfernungspauschale: Bis zehn Kilometer Entfernung gibt es pro Kilometer 70 Pfennig, ab dem zehnten Kilometer sind es 80 Pfennig. Achtung! Die Steuererklärung für 2001 wird noch in Mark und Pfennig gerechnet, erst ab 2002 gelten Euro und Cent. Die Fahrstrecke muss nicht der kürzeste Weg, sondern kann die schnellste und günstigste Verbindung sein. Zeit sparende Umwege sind erlaubt.
Ganz wichtig: Die Unterlagen können erst eingereicht werden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte fürs abgelaufene Jahr zurückgegeben hat. Das dauert in der Regel einige Wochen. Zeit, um schon mal alle Autokosten zu kalkulieren, die für die Steuer geltend gemacht werden können.
Der größte Brocken lässt sich bei den Werbungskosten absetzen. Das sind vor allem die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Dafür gibt es seit 1. Januar 2001 einheitlich eine Entfernungspauschale: Bis zehn Kilometer Entfernung gibt es pro Kilometer 70 Pfennig, ab dem zehnten Kilometer sind es 80 Pfennig. Achtung! Die Steuererklärung für 2001 wird noch in Mark und Pfennig gerechnet, erst ab 2002 gelten Euro und Cent. Die Fahrstrecke muss nicht der kürzeste Weg, sondern kann die schnellste und günstigste Verbindung sein. Zeit sparende Umwege sind erlaubt.
Fahrtkosten
Bei einer Fünf-Tage-Woche erkennt das Finanzamt bis 230, bei Sechs-Tage-Wochen bis 250 Arbeitstage an. Gerechnet wird jeweils die abgerundete Kilometer-Entfernung von der Wohnung zur Arbeit, multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage. • Beispiel 1: 230 Tage x 10 Kilometer x 70 Pfennig = 1610 Mark. • Beispiel 2: 230 Tage x 15 Kilometer werden aufgesplittet in 230 x 10 x 70 Pfennig plus 230 x 5 x 80 Pfennig = 2530 Mark.
Die maximale Entfernungspauschale nach dieser Berechnung ohne Einzelnachweis beträgt pro Jahr 10.000 Mark. Eine höhere Summe kann mit einem Fahrtenbuch, Inspektionsquittungen und dem Kilometerstand zum Beginn und Ende des Jahres nachgewiesen werden.
Bei Fahrgemeinschaften kann neuerdings jeder Mitfahrer die Entfernungspauschale bis maximal 10.000 Mark geltend machen. Der Fahrer der Fahrgemeinschaft kann auch einen höheren Betrag nachweisen und steuerlich absetzen. Was die Gemeinschaft tatsächlich an Kilometern fährt und wessen Auto benutzt wird, ist unerheblich. Wer am Park-and-Ride teilnimmt, muss die gesamte Strecke wie eine Autofahrt rechnen. Die Kosten für die Bus- oder Bahnfahrt sind nicht erstattungsfähig, sondern mit der Entfernungspauschale abgegolten. Denn die Bahnstrecke spart ja umgekehrt Autokilometer ein.
Auch ein Unfall auf der Fahrt zur oder von der Arbeit schlägt steuerlich zu Buche. Allerdings können nur die Reparaturkosten geltend gemacht werden, die nicht von einer Versicherung bezahlt wurden. Wird das Fahrzeug nicht repariert, gibt es die Möglichkeit zur außergewöhnlichen Abschreibung. Das ist die Differenz zwischen dem aktuellen Restwert und dem Wert nach dem Unfall. Wird das Fahrzeug aber repariert, gibt es keinen so genannten merkantilen Minderwert als Werbungskosten.
Die maximale Entfernungspauschale nach dieser Berechnung ohne Einzelnachweis beträgt pro Jahr 10.000 Mark. Eine höhere Summe kann mit einem Fahrtenbuch, Inspektionsquittungen und dem Kilometerstand zum Beginn und Ende des Jahres nachgewiesen werden.
Bei Fahrgemeinschaften kann neuerdings jeder Mitfahrer die Entfernungspauschale bis maximal 10.000 Mark geltend machen. Der Fahrer der Fahrgemeinschaft kann auch einen höheren Betrag nachweisen und steuerlich absetzen. Was die Gemeinschaft tatsächlich an Kilometern fährt und wessen Auto benutzt wird, ist unerheblich. Wer am Park-and-Ride teilnimmt, muss die gesamte Strecke wie eine Autofahrt rechnen. Die Kosten für die Bus- oder Bahnfahrt sind nicht erstattungsfähig, sondern mit der Entfernungspauschale abgegolten. Denn die Bahnstrecke spart ja umgekehrt Autokilometer ein.
Auch ein Unfall auf der Fahrt zur oder von der Arbeit schlägt steuerlich zu Buche. Allerdings können nur die Reparaturkosten geltend gemacht werden, die nicht von einer Versicherung bezahlt wurden. Wird das Fahrzeug nicht repariert, gibt es die Möglichkeit zur außergewöhnlichen Abschreibung. Das ist die Differenz zwischen dem aktuellen Restwert und dem Wert nach dem Unfall. Wird das Fahrzeug aber repariert, gibt es keinen so genannten merkantilen Minderwert als Werbungskosten.
Familienheimfahrten
Fahrtkosten für Aus-, Fort und Weiterbildung werden auch anerkannt und mit 58 Pfennig je Kilometer bei den Werbungskosten abgerechnet. Das Finanzamt verlangt allerdings einen Nachweis, zum Beispiel in Form von Teilnahmebestätigungen. Bei einer doppelten Haushaltsführung kann pro Woche eine Familienheimfahrt mit 80 Pfennig pro Entfernungskilometer steuerlich abgesetzt werden. Die Obergrenze der Entfernungspauschale von 10.000 Mark gilt dann nicht. Außerdem können wie sonst die gefahrenen Kilometer zwischen zweitem Wohnsitz und Arbeitsstätte angegeben werden. Als Sonderausgabe kann die Haftpflichtversicherung (keine Kasko) für das Auto abgesetzt werden. Selbst Fahrten zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bringen 58 Pfennig je gefahrenen Kilometer.
Informationen rund um die Steuer gibt es beim Präsidium des Bundes der Steuerzahler(BdSt), Adolfsallee 22 in 65185 Wiesbaden, oder auf der BdSt-Internet-Seite www.steuerbar.de. Die Broschüre "Auto und Steuern" mit vielen Urteilen, einer Berechnungstabelle sowie den BdSt-Regionalbüros in den Bundesländern kann kostenlos beim BdSt (Schillerstraße 14, 40237 Düsseldorf) bestellt werden. Lediglich ein Adressaufkleber und 80 Cent in Briefmarken sind beizulegen.
Informationen rund um die Steuer gibt es beim Präsidium des Bundes der Steuerzahler(BdSt), Adolfsallee 22 in 65185 Wiesbaden, oder auf der BdSt-Internet-Seite www.steuerbar.de. Die Broschüre "Auto und Steuern" mit vielen Urteilen, einer Berechnungstabelle sowie den BdSt-Regionalbüros in den Bundesländern kann kostenlos beim BdSt (Schillerstraße 14, 40237 Düsseldorf) bestellt werden. Lediglich ein Adressaufkleber und 80 Cent in Briefmarken sind beizulegen.
Service-Links