Steuerrecht
Pendler sollen bluten

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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bastelt an einem neuen Pendler-Gesetz und stößt damit 15 Millionen Steuerzahler vor den Kopf. Das kann teuer werden.
Bild: Jürgen Christ
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) wird seinem erklärten Lieblingstier, dem Rhinozeros, immer ähnlicher. "Mit seinem Dickschädel rennt er alles über den Haufen, und wir können es wieder richten", beklagen sich die Haushälter in der Großen Koalition. Gerade hat Steinbrück mal wieder das Rhinozeros gegeben und 15 Millionen Steuerzahler vor den Kopf gestoßen. Kaum hatte das höchste deutsche Finanzgericht die gekappte Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit als verfassungswidrig eingestuft, da polterte der Minister in Berlin los: Die betroffenen Arbeitnehmer sollten sich "nicht zu früh freuen". "Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe sind nicht überzeugend." Weil ihm das steuerzahlerfreundliche Urteil aus München nicht passt, droht Steinbrück unverhohlen damit, sich das Geld – rund 2,5 Milliarden Euro – notfalls auf anderem Weg zu holen.
Der Finanzminister schaltet auf stur

Bild: dpa
Um das (erwartete) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen, werden im Finanzministerium mehrere Möglichkeiten durchgespielt:
1. Der Fiskus könnte sogenannte Nichtanwendungserlasse herausgeben. Dann darf das Urteil nur auf die Kläger, nicht aber auf alle Betroffenen angewendet werden. Die müssten gesondert klagen, was wiederum langwierige Verfahren nach sich ziehen würde. Der Fiskus hätte erst einmal Geld gespart und Zeit gewonnen. 2. Das Pendler-Gesetz wird einfach gekippt (wahrscheinlicher). Vorsorglich macht sich SPD-Finanzexperte Reinhard Schulz schon für eine Neuregelung "ab dem ersten Kilometer" stark. Haken an der Sache: Die Pauschale soll dann zwar wieder für alle Arbeitnehmer gelten, aber nur noch bis maximal 25 Cent. Im Gegenzug will die Koalition außerdem den Arbeitnehmerpauschalbetrag (920 Euro) kürzen. Der Bund der Steuerzahler befürchtet, dass die meisten Pendler dann unterm Strich noch schlechter dastehen als nach der alten Regelung. Steinbrück könnte also recht behalten: Die Steuerzahler hätten sich zu früh gefreut.
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