Strafzettel aus Frankreich
Langer Arm des Gesetzes

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Verstöße im Straßenverkehr verfolgen Frankreich-Urlauber zukünftig bis in die Heimat. Eingetrieben werden kann die Strafe allerdings noch nicht.
Jeden Sommer laufen Frankreichs Radaranlagen auf Hochtouren. Wenn die Urlauberwelle in Richtung Süden über die Autobahn rollt, werden auch Tausende deutsche Autofahrer wegen Geschwindigkeitsübertretungen geblitzt. Bisher blieben viele Vergehen ungeahndet, weil die deutschen Kennzeichen der Verkehrssünder für die französischen Behörden nicht zu identifizieren waren. Durch einen Datenaustausch aus den Kfz-Registern soll das nun anders werden.
Damit sollen Verkehrssünder aus Deutschland – ebenso wie umgekehrt – Bußgeldbescheide erhalten, wenn sie zu schnell gefahren sind oder gegen Parkvorschriften verstoßen haben. Noch müssen sie aber nicht fürchten, daß die Strafe von den deutschen Behörden auch eingetrieben wird. Denn eine Vereinbahrung zur Vollstreckung in Deutschland gibt es – anders als bei Österreich – nicht. Verweigert der Autofahrer die Zahlung, könnte es indes beim nächsten Frankreich-Besuch Probleme geben – etwa wenn er in eine Verkehrskontrolle gerät oder in einen Unfall verwickelt ist.
Im kommenden Jahr müssen sich deutsche Autofahrer darauf einstellen, daß Bußgeldbescheide aus anderen Staaten der Europäischen Union von den deutschen Behörden vollstreckt werden. Die gegenseitige Vollstreckung soll bis zum März 2007 in Kraft treten. Sie betreffen alle Bußgelder über 70 Euro.
Zum Inkasso haben die Behörden dabei einen echten Anreiz: Eingetriebene Bußgelder sollen nämlich im Land der Vollstreckung bleiben, bei einem deutschen Autofahrer also in die Bundeskasse fließen.
Damit sollen Verkehrssünder aus Deutschland – ebenso wie umgekehrt – Bußgeldbescheide erhalten, wenn sie zu schnell gefahren sind oder gegen Parkvorschriften verstoßen haben. Noch müssen sie aber nicht fürchten, daß die Strafe von den deutschen Behörden auch eingetrieben wird. Denn eine Vereinbahrung zur Vollstreckung in Deutschland gibt es – anders als bei Österreich – nicht. Verweigert der Autofahrer die Zahlung, könnte es indes beim nächsten Frankreich-Besuch Probleme geben – etwa wenn er in eine Verkehrskontrolle gerät oder in einen Unfall verwickelt ist.
Im kommenden Jahr müssen sich deutsche Autofahrer darauf einstellen, daß Bußgeldbescheide aus anderen Staaten der Europäischen Union von den deutschen Behörden vollstreckt werden. Die gegenseitige Vollstreckung soll bis zum März 2007 in Kraft treten. Sie betreffen alle Bußgelder über 70 Euro.
Zum Inkasso haben die Behörden dabei einen echten Anreiz: Eingetriebene Bußgelder sollen nämlich im Land der Vollstreckung bleiben, bei einem deutschen Autofahrer also in die Bundeskasse fließen.
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