Alle Jahre wieder entflammt die Diskussion um eine mögliche Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen. Jetzt plant die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2005 eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (§2, Absatz 3a): Die sieht zwar keine gesetzliche Pflicht vor, aber endlich einen Kompromiß. Auch wenn der bislang etwas schwammig formuliert ist, wie der ADAC findet.

Laut Alexandra Brothan vom Bundesverkehrsministerium müssen Autofahrer nach der StVO-Novellierung 20 Euro Bußgeld zahlen, wenn sie "die Ausrüstung ihres Fahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse anpassen". Heißt: Sind die Straßen in München vereist oder verschneit, besteht hier sehr wohl eine Winterreifenpflicht. Herrschen zur selben Zeit in Norddeutschland frühlingshafte Temperaturen, gilt das allerdings nicht für Hamburg. Die generelle Winterreifenpflicht scheitert also an den unterschiedlichen Wetterbedingungen in der Bundesrepublik.

Wer mit Sommerreifen im Winter den Verkehr behindert, müsse sogar mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Aus Sicht des ADAC sind allerdings noch einige Klarstellungen nötig: Nicht vertretbar sei zum Beispiel, daß "Autofahrer, die auf Sommerreifen unterwegs sind, bei einsetzendem Schneefall ihr Auto sofort abstellen müssen und unter Umständen für mehrere Tage nicht mehr fahren dürfen", so der Automobilclub.