Straßenverkehrsordung
Skater müssen runter von der Straße!

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Beschlossene Sache: Ab Mitte 2003 dürfen Inlineskater nur noch auf Gehwegen rollen.
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) will die rund 14 Millionen Skater in Deutschland von der Straße verbannen. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll jetzt für Rechtssicherheit sorgen. Danach ist das Inlineskaten auf Straßen außerorts künftig generell verboten!
Innerorts gilt: Inlineskates werden als "besondere Fortbewegungsmittel" Kinderfahrrädern, Rollern und Rollstühlen gleichgestellt. Daraus folgt: Skater dürfen "grundsätzlich nur auf Gehwegen" fahren. In Ausnahmefällen ("soweit geeignete Gehwege nicht vorhanden sind") dürfen sie auch "geeignete Radwege" benutzen. Dafür soll ein neues Zusatzschild eingeführt werden.
Gegen eine generelle Freigabe von Radwegen spricht, dass "die Verträglichkeit mit dem Radverkehr geringer (ist) als mit dem Fußgängerverkehr". Zur Begründung der Neuregelung heißt es: "Beeinträchtigungen und Sicherheitsrisiken im Miteinander von Skatern, Fußgängern, Radfahrern und dem Kfz-Verkehr erfordern eine eindeutige Entscheidung."
Innerorts gilt: Inlineskates werden als "besondere Fortbewegungsmittel" Kinderfahrrädern, Rollern und Rollstühlen gleichgestellt. Daraus folgt: Skater dürfen "grundsätzlich nur auf Gehwegen" fahren. In Ausnahmefällen ("soweit geeignete Gehwege nicht vorhanden sind") dürfen sie auch "geeignete Radwege" benutzen. Dafür soll ein neues Zusatzschild eingeführt werden.
Gegen eine generelle Freigabe von Radwegen spricht, dass "die Verträglichkeit mit dem Radverkehr geringer (ist) als mit dem Fußgängerverkehr". Zur Begründung der Neuregelung heißt es: "Beeinträchtigungen und Sicherheitsrisiken im Miteinander von Skatern, Fußgängern, Radfahrern und dem Kfz-Verkehr erfordern eine eindeutige Entscheidung."
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