Tricksen mit der Zulassung

10.500 Mark für einen nagelneuen Fiat Punto mit null Kilometern. Das sind 8000 Mark unter Listenpreis. Dieses geniale Geschäft machte ein AUTO BILD-Mitarbeiter gerade in der Hamburger Fiat-Niederlassung. Mit einer Tages- oder auch Kurzzulassung. Zum Jahresende sehr angesagt.

Denn dann tricksen die Hersteller, um schnell noch etwas für die Zulassungsstatistik zu tun. Das geht so: Der Markenhändler läßt - meist auf Anraten des Herstellers - einen Teil seiner Lagerwagen für einen Tag zu, kassiert eine Zulassungsprämie vom Hersteller, meldet das Auto wieder ab. Ergebnis: Aus neu wird "gebraucht", und die Rabatt-Grenze fällt.

Der Vorteil für den Hersteller? Ein geschöntes Jahresergebnis. Denn mehr Zulassungen bedeuten mehr Marktanteil - wenn auch nur auf dem Papier. Der Vorteil für den Kunden? Preise wie beim Schlußverkauf. Wer zum Jahresende in Tageszeitungen blättert, kommt an den fetten Anzeigenaktionen der Händler kaum vorbei. Beispiele aus der letzten Dezemberwoche: Toyota Avensis "linea terra". Ein Hamburger Händler ruft 30990 Mark auf, Überführungskosten inklusive. Ersparnis: 5260 Mark. Renault Mégane Scénic RT 1.6e. Unverbindliche Preisempfehlung 37.650 Mark. In Erfurt 4150 Mark billiger. Einen Opel Vectra Caravan CD (Neupreis 44.060 Mark) gab es in Mayen bei Koblenz für 38.500 Mark. Macht 5560 Mark für das Sparbuch.

Kauf ohne Risiko

Und die Rechtsprechung sichert die Käufer von Kurzzulassungen immer mehr ab. So hat das Landgericht Augsburg entschieden, daß ein Auto mit Tageszulassung in Sachen Garantieansprüche als Neufahrzeug anzusehen ist. Ein vom Händler in den Vertrag eingesetzter Ausschluß der Gewährleistung ist unwirksam (Az. 3 O 761/97).

Kundenfreundlich hat auch das Oberlandesgericht Köln geurteilt: Bei der Bewerbung von Tageszulassungen darf der Verbraucher erwarten, daß das Fahrzeug der aktuellen Baureihe des Herstellers angehört. Werbung ist irreführend, wenn sie ein Auslaufmodell betrifft und der Werbende darüber nicht hinreichend aufklärt (Az. 6 U 173/97).

Nachteile der Kurzzulassung: Die Fahrzeuggarantie läuft schon am Tag der ersten Zulassung an, der Käufer ist nicht Erstbesitzer. Beim Weiterverkauf stammt der Wagen also aus zweiter Hand. Doch wer denkt beim Kauf gleich an den Wiederverkauf? Vor allem, wenn es um ein Tausender-trächtiges Tages-Geschäft geht.