Tagfahrlicht: Einbau
Gut gesehen auch am Tage

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Mit Tagfahrlicht sieht man Autos leichter. Ab 2011 ist Tagfahrlicht deshalb Pflicht für alle neuen Modelle. Aber lässt sich Tagfahrlicht auch nachrüsten? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Bild: Werk
Die Schweden erkannten es zuerst: Wer tagsüber mit Licht fährt, ist sicherer unterwegs. Autos mit eingeschalteten Scheinwerfern werden leichter und somit früher erkannt. Dadurch haben die anderen Fahrer mehr Zeit zu reagieren. Das verhindert oft Unfälle. Seit Anfang der 70er-Jahre gilt deshalb in Schweden die Lichtpflicht am Tage. Und auch in vielen anderen EU-Ländern müssen tagsüber bereits die Scheinwerfer leuchten (siehe Tabelle unten). Bei uns in Deutschland gibt es noch keine Pflicht fürs Tages-Licht – es wird aber auch hier schon empfohlen.

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Darf man wie in den USA die Scheinwerfer dimmen, um sie als Tagfahrlicht zu benutzen? Nein, in Deutschland sind solche Scheinwerferumbauten verboten. Die Typgenehmigung des Scheinwerfers gilt für Bauform, Leuchtmittel und Funktion. Und sie gilt auch für Xenon-Umbauten im Gehäuse der alten Halogenlampen. Bei Audi sieht es so aus, als würden Tagfahrlicht und Standlicht gleichzeitig leuchten. Ist das erlaubt? Nein, denn die ECE-Norm 48 schreibt vor, dass Tagfahrleuchten nur allein leuchten dürfen. Audi verwendet deshalb für Tagfahr- und Standlichter dieselben LEDs. Am Tag werden sie jedoch beim Einschalten des Abblendlichts auf Standlichtstärke heruntergeregelt. Das ist erlaubt. Und so zeigen die Tagfahrleuchten bei Audi am Tag und in der Nacht dasselbe Bild.
Steigt der Verbrauch durch die Tagfahrleuchten? Der Mehrverbrauch durch das Fahren mit Licht am Tag ist minimal. Mit Abblendlicht liegt er bei höchstens 0,2 Litern auf 100 Kilometer. Bei LED-Tagfahrleuchten ist der Mehrverbrauch nicht messbar. Darf man in Ländern, in denen tagsüber ausschließlich mit Licht gefahren werden muss, auch mit Tagfahrleuchten fahren? Ja. In Ländern mit Lichtpflicht am Tage können Sie zwischen Abblend- oder Tagfahrlicht wählen (Ausnahme: In Norwegen muss man mit Abblendlicht fahren). Das Tagfahrlicht reicht jedoch nicht mehr bei einsetzender Dunkelheit, nachts oder bei sonstigen Sichtbehinderungen aus. Dann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Ein Sonderfall ist Griechenland: Hier darf man tagsüber überhaupt nicht mit Licht fahren. Ausnahme: Fahrzeuge mit permanent eingeschaltetem Licht.
Darf ich im Tunnel nur mit Tagfahrlicht fahren? Nein, das Verkehrszeichen 327 schreibt seit 2006 vor, dass im Tunnel zwingend mit Abblendlicht gefahren werden muss. Stand- oder Tagfahrlicht reicht nicht aus. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich in Ländern mit Lichtpflicht am Tag ohne Licht unterwegs bin? Wer in diesen Ländern ohne Licht fährt, kann im Falle eines Unfalls Ärger mit seiner Versicherung wegen der Schadensregulierung bekommen. Drohen in Deutschland Bußgelder, wenn man bei Dunkelheit nur mit Tagfahrlicht unterwegs ist? Ja. Das Tagfahrlicht ersetzt nicht das Abblendlicht. Wer die Scheinwerfer nicht rechtzeitig einschaltet, zahlt Bußgeld in Höhe von zehn Euro.*Bußgeld-Höhe in Ländern außerhalb der Eurozone gerundet. Quelle: ADAC. Stand August 2010.
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