Ein Urteil aus Bayern bremst die Kleintransporter: Etliche Typen sind im Sinne des Gesetzes Lkw und dürfen auf Autobahnen nur 80 km/h fahren – auch wenn sie in den Papieren als Pkw eingetragen sind. Das entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 1 ObOWI 219/03). Das Urteil ist rechtskräftig und gilt bundesweit.

Im konkreten Fall war ein großer Mercedes-Benz Sprinter (4,6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) mit 160 km/h geblitzt worden. Der Fahrer hatte sich darauf berufen, dass der Kleinlaster laut Papieren als Pkw gelte und nicht dem Tempolimit unterliege. Das Gericht widersprach: Er sei schon wegen seines Gewichts als Lkw einzuordnen und überschreite zudem den Grenzwert von 3,5 Tonnen, ab dem für Lkw Tempo 80 gilt. Ein anders lautender Eintrag in den Papieren ändere daran nichts.