Der sechsmonatige Parkkrallen-Versuch gegen säumige Zahler von Kfz-Steuern zeigt in Hamburg Wirkung: Künftig müssen sogar alle Steuersünder, Gebührenpreller und Bußgeldverweigerer in der Hansestadt mit der Zwangsarretierung ihrer Autos durch die Finanzämter rechnen. Wie die Finanzbehörde mitteilte, werde die Parkkralle vom 1. Oktober an zur Eintreibung rückständiger Steuern, Gebühren und Bußgelder eingesetzt.

Der Pilotversuch der Finanzbehörde habe die gewünschte erhöhte Zahlungsmoral, den geringeren Verwaltungsaufwand und die Minimierung der Zinsverluste ergeben, erklärte Finanzstaatsrat Wolfgang Heller. Daher werde die Parkkralle künftig zur Eintreibung aller Zahlungs- und Steuerrückstände angewendet. Allein die Rückstände bei der Einkommen- und Lohnsteuer betragen in Hamburg jährlich mehr als 340 Millionen Euro. Dazu müssten im Bußgeldbereich jährlich rund 200.000 Mahnverfahren mit einem Volumen von 20 Millionen Euro vollstreckt werden.

Während des Pilotversuchs verpasste die Behörde den Steuer-Muffeln insgesamt 33 mechanische Wegfahrsperren. 25 zahlten sofort, sechs Autos wurden nach der Drei-Tage-Frist abgeschleppt, drei davon versteigert. In acht Fällen reichte allein die Ankündigung des Vollzugsbeamten über den Einsatz der Parkkralle aus, um den Steuersünder zum Zahlen zu bewegen. Durch die Parkkralle sank die Zahl der Vollstreckungsfälle um 20 Prozent.

Auch in Berlin bewährt sich die Steuer-Kralle in ihrer Testphase. In 31 Fällen wurde sie seit dem Start (Juni) des sechsmonatigen Pilotprojekts säumigen Steuerzahlern angedroht – mit Erfolg, denn "die Schuldner haben sofort bezahlt", sagt Manfred Becker von der Oberfinanzdirektion. Ob die Wegfahrsperre in der Hauptsadt auch nach dem Test zum Einsatz kommt, muss allerdings noch entschieden werden. "Die Tendenz ist positiv", so Becker.