"In den letzten Tagen ist in den Medien ein falsches Bild zum Wenden auf Autobahnen entstanden", klagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Hartnäckig kursierte ein Vorschlag, mit dem U-Turn künftig chronische Staus aufzulösen. Jetzt stellt der DVR klar: Das Wenden bleibt weiterhin verboten und wird wie gehabt mit 50 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg bestraft.

Es gibt zwar Ausnahmen von der Regel, doch die müssen ausdrücklich von der Polizei angeordnet werden. Als Beispiel nennt der DVR einen Autobahnstau bei Minusgraden im Winter – hier könne der Verkehr unter Polizeiaufsicht zur letzten Ausfahrt geleitet werden. Auch der Notstreifen dürfe nicht zum Umfahren eines Staus genutzt werden – außer, er wird ausdrücklich dafür freigegeben.