Ukrainische Autos benötigen deutsche Zulassung
Ausnahmeregelung endet im September

– Wichtiger Hinweis für Besitzer ukrainischer Fahrzeuge: Eine Sonderregelung in Deutschland läuft zum Ende des Septembers aus. Was jetzt zu beachten ist.
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(dpa/AUTO BILD/KI) Ab Oktober müssen Flüchtlinge aus der Ukraine, die ihr Fahrzeug mit nach Deutschland gebracht haben und sich bereits länger als ein Jahr im Land aufhalten, dieses in Deutschland zulassen. Dies ergibt sich aus neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Bund geschaffen hat. Bis zum 30. September gelten noch die landesspezifischen Ausnahmeregelungen für ukrainische Fahrzeuge.
Das Bundesverkehrsministerium hat in Zusammenarbeit mit den Ländern einen Fragenkatalog zum neuen Zulassungsverfahren entwickelt. Fahrzeughalter sind verpflichtet, verschiedene Dokumente vorzulegen, darunter ein Personalpapier mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und einen Versicherungsnachweis. Digitale Versionen der ukrainischen Dokumente werden nicht akzeptiert, und nach der Zulassung müssen ukrainische Nummernschilder durch deutsche ersetzt werden.
Zusätzlich muss das Fahrzeug grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ukraine-Flüchtlinge, die ihren Wohnsitz in die EU verlegen, ihr Auto als Übersiedlungsgut von Einfuhrabgaben befreien lassen können. Dies teilt das Verkehrsministerium mit.
Zu der Anzahl der ukrainischen Fahrzeuge, die derzeit in Deutschland sind und wie viele davon von der neuen Regelung betroffen sind, liegen keine Schätzungen des Ministeriums vor. Nach der bisherigen Regelung mussten ukrainische Fahrzeughalter eine Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsbehörde an ihrem Wohnort in Deutschland beantragen, inklusive Nachweis einer Haftpflichtversicherung und der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.
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