Umwelthilfe DUH: BGH erlaubt weitere Klagen
Umwelthilfe darf weiter klagen

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In der Autobranche gilt sie als "Abmahnverein", doch der BGH spricht die Deutsche Umwelthilfe frei vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Heißt: Die DUH darf weiter klagen – auch auf Fahrverbote.
(dpa/cj) Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiterhin ungehindert abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. In einem Urteil vom 4. Juli 2019 sprach der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Organisation vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs frei. Dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte, hieß es zur Begründung. (Az. I ZR 149/18). Ein vom Kfz-Gewerbe unterstützter Autohändler aus dem Raum Stuttgart hatte versucht, der DUH vor den höchsten Zivilrichtern Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen (Einzelheiten zu dem Fall erfahren Sie unten).
Mitverantwortlich für viele Diesel-Fahrverbote
Für viele Akteure in Politik und Autoindustrie ist die Umwelthilfe ein rotes Tuch, weil sie schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Während sie dies in ihrer Funktion als Umweltschutzorganisation tut, geht es hier um Aktivitäten im Verbraucherschutz. Bereits in einer vorläufigen Einschätzung im April 2019 hatten die Richter angedeutet, dass die DUH voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen könne. Einzelheiten zu diesem Fall und was Diesel-Fahrverbote damit zu tun haben, lesen Sie hier:
BGH-Verhandlung gegen Umwelthilfe
Wie kam es zu der Verhandlung?
Das Mercedes-Autohaus in Fellbach bei Stuttgart war von der DUH erfolgreich verklagt worden, nachdem es auf seiner Homepage einen Neuwagen beworben hatte, ohne korrekt über Verbrauch und CO2-Ausstoß zu informieren. Der Händler drehte nun den Spieß um und warf der DUH vor, es unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben.
Worum ging es konkret in dem Fall?
Es ging um die Aktivitäten der DUH im Bereich Verbraucherschutz (und nicht als Naturschutzorganisation wie bei den Diesel-Fahrverboten). Und um die grundsätzliche Frage: Darf sich die Umwelthilfe intern querfinanzieren? Denn die DUH nutzt Überschüsse, etwa durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen in diesem Bereich, auch für politische Kampagnen auf anderen Feldern.
In diesem Fall hatte sie den genannten Autohändler abgemahnt, Kosten dafür erhoben und unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem der Händler, der von der regionalen Kfz-Innung unterstützt wird, sich zuvor vergeblich vor Gericht gewehrt hatte, warf er der Umwelthilfe Rechtsmissbrauch vor. Außerdem habe die Umwelthilfe über Jahre Spenden und Sponsorengelder vom Autobauer Toyota erhalten und sei damit nicht unabhängig.
Wie begründete der BGH sein Urteil?
Der Vorsitzende Richter Thomas Koch sagte bei der Urteilsverkündung, es deute nichts auf Rechtsmissbrauch hin. Davon könnte nur die Rede, wenn der Verbraucherschutz als Verbandszweck lediglich vorgeschoben wäre. "Das ist hier nicht der Fall." Die Überschüsse aus den Klagen liegen laut Koch "in der Natur der Sache" – ohne Abmahnungen und Vertragsstrafen könnten Verbraucherinteressen nicht wirksam durchgesetzt werden. Die Geschäftsführer-Gehälter machten "jeweils nur einen Bruchteil der jährlichen Gesamtaufwendungen" der Umwelthilfe aus. Der Streitwert werde von den Gerichten festgesetzt und bewege sich im üblichen Rahmen. Die Kooperation mit Toyota, die nach DUH-Angaben inzwischen beendet ist, habe nicht zu einer "unsachlichen Ungleichbehandlung" des Autobauers geführt.
Was reagieren die Beteiligten?
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch äußerte sich erleichtert. Die Umwelthilfe sei durch die Aufdeckung des Dieselskandals "natürlich schon eine Störgröße geworden", sagte er. In den letzten Monaten sei permanent versucht worden, sie zu diskreditieren. Von den 20 Branchen, die die DUH stichprobenartig überprüfe, sei die Automobilindustrie die einzige, die sich derart hartnäckig gegen die Kontrollen zur Wehr setze.
Die Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und das Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg bedauerten die Entscheidung. Nun könne sich die DUH "weiter aus Abmahnungen von Autohäusern finanzieren". Gerade für kleine Betriebe könnten die Vertragsstrafen existenzbedrohend werden. "Wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen", sagte der Geschäftsführer der Kfz-Innung, Christian Reher. Demnach denken Kläger Dietrich Kloz und seine Unterstützer über eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder eine Verfassungsbeschwerde nach.
Was nimmt die DUH mit erfolgreichen Klagen ein?
Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Die damit erzielten Einnahmen machten zuletzt gut ein Viertel des DUH-Haushalts aus, knapp 2,2 Millionen Euro im Jahr 2017. Überschüsse fließen laut Umwelthilfe in "Verbraucherinformation und -beratung".
Warum darf die DUH überhaupt abmahnen und klagen?
Die Umwelthilfe ist eine sogenannte qualifizierte Einrichtung, anerkannt vom zuständigen Bundesamt für Justiz. Als solche darf sie Unternehmen abmahnen und verklagen, die zum Beispiel gegen Informationspflichten verstoßen. Damit hat sie den gleichen Status wie die Verbraucherzentralen, der ADAC oder der Mieterbund.
Was haben Diesel-Fahrverbote damit zu tun?
Direkt nichts. Indirekt aber schon, weil die DUH ihre Anstrengungen für Fahrverbote in deutschen Städten auch aus Einnahmen dieser Verbraucherschutzaktivitäten finanziert. DUH-Geschäftsführer Resch argumentiert, auch der Kampf für saubere Luft werde im Sinne der Verbraucher geführt.
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