Eben noch vom Dolce Vita unter südlicher Sonne geträumt, dann kam plötzlich der Twingo – rums, Blechschaden. Urlaubsfantasien erst mal ausgeträumt, das wünscht sich niemand. Aber da Wünschen selten hilft, sollte der Autofahrer auch für den Fall der Fälle vorbereitet auf Tour gehen. An Bord gehören deshalb: die grüne Versicherungskarte von der eigenen Autohaftpflicht, die Hotline-Nummern der Auto- und Rechtsschutzversicherung sowie des Schutzbriefes und des Automobilclubs. Tipp: die Nummern auch im Handy speichern. Die Telefonnummern der deutschen Botschaften sowie die Notrufnummern für das Zielland und die Transitländer. Und wenn es tatsächlich kracht? Dann gelten überall die Grundregeln: Ruhe bewahren, eventuellen Verletzten helfen, Notruf absetzen, Unfallstelle sichern.

Die Grüne Karte bestätigt den berechtigten Haftpflichschutz

Gehört immer mit an Bord: die Grüne Versicherungskarte.
Gehört immer mit an Bord: die Grüne Versicherungskarte.

Auch beim leichten Blechschaden sollte besser die Polizei verständigt werden. Denn ihr Unfallprotokoll ist für die Abwicklung mit der Versicherung meist erforderlich. Dabei gilt: Abgerechnet wird immer nach dem Schadenrecht des Unfall- Landes. Beim Zusammenstoß eines Deutschen mit einem Franzosen gilt also französisches Recht. Ausnahme: Beim Unfall zwischen zwei Deutschen greift deutsches Recht. Glück im Unglück, denn das ist das beste in Europa. Dagegen werden etwa Mietwagen, Anwalt und Wertminderung in vielen Ländern von der gegnerischen Haftpflicht nicht bezahlt und Abschleppkosten meist nur bis zur nächsten Werkstatt. Ist der Unfall schwer oder gibt es Verletzte, sollte über die Rechtsschutz entweder ein deutschsprachiger Anwalt im Urlaubsland oder ein Anwalt in Deutschland als Beistand beauftragt werden. Hat der Autourlauber Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflicht, kann er sie im Ausland direkt an diese richten. Alternative: Er schaltet den Regulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers in Deutschland ein. Den muss in der EU jede Versicherung in jedem Land haben. Ihn nennt der Zentralruf der Autoversicherer unter Tel. 0180-2 50 26; Infos im Web: Zentralruf.