Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) hat 53 Paragrafen und ein Vielfaches an Absätzen. Die Regeln sollen gewährleisten, dass sich alle Teilnehmer sicher im Verkehr bewegen können – Autofahrer, Radler, Fußgänger. Doch nicht jede Verkehrssituation lässt sich eindeutig erfassen, jeder Autofahrer weiß das. Deshalb gibt es in der StVO wie in der Rechtsprechung den Begriff der "unklaren Verkehrslage". Die liegt immer dann vor, wenn bei einem Fahrmanöver nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass andere behindert oder gefährdet werden könnten.

Die unklare Verkehrslage ergibt sich oft, weil die Sicht des Fahrers behindert oder die Übersichtlichkeit der Verkehrssituation stark eingeschränkt ist. Das ist häufig so beim Überholen, beim Abbiegen, beim Spurwechsel sowie beim Kreuzen von Fußgängern oder Radfahrern. Wer in einer solchen gefährlichen Situation unvorsichtig fährt, riskiert nicht nur einen Unfall. Denn vor Gericht wird ihm meist eine (Teil-)Schuld daran zugesprochen. Und wird "grobe Fahrlässigkeit" festgestellt, ist auch der Kaskoschutz verloren. Vorsicht ist deshalb nie übertrieben, sondern klug.

Von

Roland Bunke