Die Interessenvertretung der Vertriebsunternehmer (CDH) will mit einer Online-Petition an den Deutschen Bundestag eine Änderung der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienst- und Geschäftswagen nach der sogenannten 1-Prozent-Methode erwirken. "Statt des unrealistischen Listenpreises soll der Marktpreis maßgeblich sein", so der Verband. Jeder Steuerpflichtige könne sich an der Petition beteiligen, um ihr mehr Druck zu verleihen. Je mehr Steuerpflichtige dieser Petition beitreten, umso größer sei die Chance, dass sich der Bundestag des Themas anehme und das Einkommensteuergesetz ändere. Unter dem Link https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_02/_08/Petition_39831.html können Steuerpflichtige bis zum 26. März 2013 die Petition unterstützen.
Eine Forderung, die der CDH seit Jahren stellt, ist die gerechte Besteuerung der privaten Nutzung von Dienst- und Geschäftswagen. Unter der derzeitigen Regelung litten nicht nur die vielreisenden selbständigen Handelsvertreter, sondern auch Millionen anderer Steuerpflichtiger, die Dienst- und Geschäftswagen privat nutzten. Bisher gilt: Wird ein Geschäftswagen nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt, muss der Wert der privaten Nutzung versteuert werden – entweder per Fahrtenbuch oder nach der 1-Prozent-Regelung. Dazu hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Besteuerungswert monatlich ein Prozent des inländischen Brutto-Listenpreises beträgt. Der Brutto-Listenpreis entspreche laut CDH aber oft nicht dem tatsächlichen Kaufpreis, da im KFZ-Handel auf den Bruttolistenpreis bereits seit Jahren erhebliche Rabatte gewähre. Die Fahrtenbuch-Methode sei keine wirkliche Alternative, da sie mit einem sehr hohen Aufwand verbunden und streitanfällig sei. Wird das Fahrtenbuch aufgrund von Fehlern verworfen, greife automatisch die 1-Prozent-Regelung.

Von

Stephan Bähnisch