Auch wenn es Tierfreunden in der Seele weh tut: Kleintiere wie Igel, Katze oder Ente müssen im Straßenverkehr notfalls überfahren werden. Denn ein abruptes Bremsmanöver gefährdet Vorder- und Hintermann mehr, als eine überfahrene Taube – wie ein Fall aus Solingen zeigt, den die Verkehrsrechts-Anwälte veröffentlicht haben.

Dort war eine Autofahrerin an der Kreuzung losgefahren, nachdem die Ampel Grün zeigte, hatte aber kurz danach abrupt gebremst, weil eine Taube auf der Fahrbahn saß. Eine nachfolgende Fahrerin konnte nicht mehr stoppen und fuhr auf. Das Amtsgericht Solingen (Az. 10 C 49/2003) gab zwar der auffahrenden Frau den größten Teil der Schuld, weil sie den nötigen Sicherheitsabstand missachtet habe und nicht bremsbereit gewesen sei. Allerdings musste auch die tierliebende Kontrahentin mit 25 Prozent haften. Eine Taube auf der Straße stelle in Anbetracht der höheren Sachschäden und sogar Gefährdung von Menschen keinen zwingenden Grund zum Bremsen dar, schrieb das Amtsgericht.

Alles nicht so einfach, wie es aussieht, oder wie Juristen sagen: "Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand." Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht einen versierten Anwalt. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05-18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.