Urteil der Woche
Da hört die Freundschaft auf

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Wer als Freundschaftsdienst einen Betrunkenen in dessen Auto nach Hause fährt und dabei einen Unfall verursacht, haftet nicht für den Schaden.
Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht. Das kann Freundschaften zerstören wie der Fall zweier Saarländer beweist. In dem Urteil, das von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein übermittelt wurde, wollte ein stark angetrunkener Mann mit dem eigenen Auto nach Hause fahren. Sein Bekannter konnte ihn mit großer Mühe davon abbringen. Schließlich gab der Betrunkene dem Bekannten seine Autoschlüssel und ließ sich heimwärts kutschieren. Dabei verursachte der Fahrer einen Unfall.
Hierfür muss der hilfsbereite Fahrer gegenüber dem schwer Angetrunkenen nicht haften, urteilte das Landgericht Saarbrücken (Az. 11 S 209/2002). Die Richter legten einen "stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss" zugrunde. Die Fahrt habe nämlich ausschließlich im Interesse des alkoholisierten Mannes gestanden. Zudem sei der Unfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt worden. Die Schadenersatzklage wurde abgewiesen.
Nichts ist so einfach wie es scheint, oder wie Juristen sagen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht einen guten Anwalt. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter Telefonnummer 0 18 05-18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.
Hierfür muss der hilfsbereite Fahrer gegenüber dem schwer Angetrunkenen nicht haften, urteilte das Landgericht Saarbrücken (Az. 11 S 209/2002). Die Richter legten einen "stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss" zugrunde. Die Fahrt habe nämlich ausschließlich im Interesse des alkoholisierten Mannes gestanden. Zudem sei der Unfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt worden. Die Schadenersatzklage wurde abgewiesen.
Nichts ist so einfach wie es scheint, oder wie Juristen sagen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht einen guten Anwalt. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter Telefonnummer 0 18 05-18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.
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