Urteil der Woche
Eine zweite Chance

—
Alkoholsünder können einen Führerscheinentzug verhindern, wenn sie sich schnell und erfolgreich am Riemen reißen.
Wer betrunken am Steuer erwischt wird, kriegt in der Regel kein Pardon. Ab 0,3 Promille wird es ernst, wenn ein Unfall im Spiel ist. Ab 0,5 Promille gibt es auch ohne Crash einen Monat Fahrverbot, ab 1,1 Promille ist der Lappen meist für sechs Monate entzogen. Zu recht, denn Alkoholsünder gefährden sich und andere.
Doch wenn die Reue schnell und einsichtig ist, kann auch schon mal Gnade im Recht gewährt werden. Wie in jenem Fall, den die Verkehrsrechtsanwälte jetzt veröffentlicht haben. Da war ein Autofahrer mit 1,5 Promille erwischt worden, der Amtsrichter verhängte eine Geldstrafe und entzog die Fahrerlaubnis. Gegen die Entziehung ging der Mann in Berufung und bekam vom Landgericht Potsdam (Az. 27 Ns 188/2003) Recht.
Weil er innerhalb von sieben Monaten 54 Therapiestunden besuchte und die Gutachter ihm eine "positive Verkehrsprognose sowie guten Rehabilitationserfolg" bescheinigten, milderte die zweite Instanz das Urteil ab. "Der Angeklagte hat aus dem Vorfall deutliche Konsequenzen gezogen und seine Lebensführung – insbesondere seinen Alkoholkonsum – nachhaltig verändert", lobten die Richter. Zudem gäben die klinisch-chemischen Laborwerte keinen Hinweis mehr auf Alkoholmissbrauch.
Mit anwaltlicher Hilfe und einem Verkehrsrechtsexperten kann man seine Chancen vor Gericht verbessern. Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht einen guten Anwalt. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05-18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.
Doch wenn die Reue schnell und einsichtig ist, kann auch schon mal Gnade im Recht gewährt werden. Wie in jenem Fall, den die Verkehrsrechtsanwälte jetzt veröffentlicht haben. Da war ein Autofahrer mit 1,5 Promille erwischt worden, der Amtsrichter verhängte eine Geldstrafe und entzog die Fahrerlaubnis. Gegen die Entziehung ging der Mann in Berufung und bekam vom Landgericht Potsdam (Az. 27 Ns 188/2003) Recht.
Weil er innerhalb von sieben Monaten 54 Therapiestunden besuchte und die Gutachter ihm eine "positive Verkehrsprognose sowie guten Rehabilitationserfolg" bescheinigten, milderte die zweite Instanz das Urteil ab. "Der Angeklagte hat aus dem Vorfall deutliche Konsequenzen gezogen und seine Lebensführung – insbesondere seinen Alkoholkonsum – nachhaltig verändert", lobten die Richter. Zudem gäben die klinisch-chemischen Laborwerte keinen Hinweis mehr auf Alkoholmissbrauch.
Mit anwaltlicher Hilfe und einem Verkehrsrechtsexperten kann man seine Chancen vor Gericht verbessern. Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht einen guten Anwalt. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05-18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.
Service-Links