Urteil der Woche
Aufgedeckt und abgewiesen

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Eine Indizien-Liste hilft Richtern beim Entlarven von Versicherungsbetrügern.
Versicherungsbetrug mit fingierten Auto-Unfällen ist nicht immer leicht zu beweisen. Oft haben sich die Zeugen abgesprochen und einen ahnungslosen Fahrer in einen Crash verwickelt. Um diesen organisierten Banden auf die Schliche zu kommen, haben Richter eine Reihe von Beweisregeln aufgestellt. Treffen mehrere Indizien zusammen, werden Schadenersatzklagen in der Regel abgewiesen.
So auch in diesem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. 13 U 16/2003), über den jüngst die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein berichtet hat. Dabei ging es um eine Kollision beim Fahrstreifenwechsel. Mehrere Umstände kamen den Richtern im Zusammenhang mit dem Unfall merkwürdig vor: So war der Kläger in den sechs Monaten vor dem Unfall in weitere sieben Unfälle verwickelt und das beschädigte Auto wurde sofort verkauft, obwohl eine Begutachtung naheliegend war. Wie schon in den anderen Unfällen hatte der Kläger stets denselben Sachverständigen eingeschaltet. Merkwürdig war, dass Schäden reklamiert wurden, die nicht aus dem Unfall stammen konnten. Und in zwei Schreiben des Klägers hatte dieser mal sich selbst, mal seinen Bruder als Fahrer bezeichnet.
Zwar gab es auch Gesichtspunkte, die nicht für einen provozierten Unfall sprachen. Z.B. das Einschalten der Polizei und die gefahrene Geschwindigkeit von 70 bis 80 km/h. Doch die Indizien für eine absichtliche Kollision wogen so schwer, "dass es nach Abwägung aller Umstände bei der bewertung des geschehens als provozierter Unfall bleibt", urteilten die Richter. und wiesen die Schadenersatzklage ab.
Mit einem Verkehrsrechtsexperten kann man seine Chancen vor Gericht verbessern. Oder ungerechtfertige Forderungen zurückweisen. Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht einen guten Anwalt. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05-18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.
So auch in diesem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. 13 U 16/2003), über den jüngst die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein berichtet hat. Dabei ging es um eine Kollision beim Fahrstreifenwechsel. Mehrere Umstände kamen den Richtern im Zusammenhang mit dem Unfall merkwürdig vor: So war der Kläger in den sechs Monaten vor dem Unfall in weitere sieben Unfälle verwickelt und das beschädigte Auto wurde sofort verkauft, obwohl eine Begutachtung naheliegend war. Wie schon in den anderen Unfällen hatte der Kläger stets denselben Sachverständigen eingeschaltet. Merkwürdig war, dass Schäden reklamiert wurden, die nicht aus dem Unfall stammen konnten. Und in zwei Schreiben des Klägers hatte dieser mal sich selbst, mal seinen Bruder als Fahrer bezeichnet.
Zwar gab es auch Gesichtspunkte, die nicht für einen provozierten Unfall sprachen. Z.B. das Einschalten der Polizei und die gefahrene Geschwindigkeit von 70 bis 80 km/h. Doch die Indizien für eine absichtliche Kollision wogen so schwer, "dass es nach Abwägung aller Umstände bei der bewertung des geschehens als provozierter Unfall bleibt", urteilten die Richter. und wiesen die Schadenersatzklage ab.
Mit einem Verkehrsrechtsexperten kann man seine Chancen vor Gericht verbessern. Oder ungerechtfertige Forderungen zurückweisen. Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht einen guten Anwalt. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05-18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.
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