Das Umgehen des Idiotentests (MPU) durch Umschreiben eines ausländischen Führerscheins ist nicht möglich, so eine Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Im konkreten Fall war ein Mann 1995 mit 2,8 Promille am Steuer erwischt worden. Der Lappen war weg, beim Gutachter fiel der Mann durch. Und wanderte nach Texas aus.

Dort legte er eine amerikanischen Fahrprüfung ab und kurvte bis 2002 in den Staaten herum. Nach seiner Rückkehr versuchte der Mann natürlich den texanischen Führerschein umschreiben zu lassen. Vergeblich. Die Führerscheinstelle entdeckte die frühere Entziehung im Computer und forderte den Mann wegen "weiter bestehender Zweifel an seiner Fahreignung" zu einem neuen Gutachten auf. Das lehnte der Mann ab. Darauf verweigerte die Behörde die Umschreibung.

Der Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht und verlor. Auch die nächsthöhere, zweite Instanz, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, lehnte die Klage ab (Az. 10 S 1908/2003). Aus internationalen Abkommen über den Straßenverkehr sei Deutschland zwar verpflichtet, Führerscheine von Personen anzuerkennen, die sich nur vorübergehend hierzulande aufhalten. Das gelte aber nicht für Personen, die hier dauerhaft wohnten. Diese müssen binnen Jahresfrist ihren Führerschein umschreiben lassen.

Eine "Umschreibung" sei aber rechtlich als Erteilung einer Fahrerlaubnis einzustufen, urteilten die Richter. Und bei der Erteilung darf die Behörde Zweifeln an der Eignung des Antragstellers nachgehen. Diese Zweifel bestehen immer, wenn jemand mit mehr als 1,6 Promille erwischt und der Führerschein entzogen wurde. Dann ist der Idiotentest, oder offiziell die Medizinisch-Psychologische Untersuchung gefordert. Verweigere der Mann dieses Gutachten, bestehe kein Anspruch auf Umschreibung des Führerscheins.

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