Nein, amerikanische Verhältnisse mit Schmerzensgeld in Millionenhöhe sind in Deutschland unbekannt. Meist wird nur sehr wenig gezahlt. Nicht zuletzt, weil die Haftpflicht-Versicherungen Kosten sparen wollen und die Opfer in langwierige Prozesse verwickeln, so die Erkenntnis des Vereins Unfallopfer. Für Schmerzensgeld gibt es nicht mal eine verbindliche Tabelle. Nur anhand vorliegender Urteile in ähnlichen Fällen entscheiden Richter individuell über das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.

Deshalb fällt besonders ein neueres Urteil gegen den Trend auf, das aktuell von der Deutschen Anwaltauskunft veröffentlicht wurde. So sprach das Landgericht Detmold (Az. 9 O 265/1998) einem Mann 350.000 Euro Schmerzensgeld zu, der seit einem Unfall schwerstbehindert ist. Der 19-Jährige hatte betrunken eine Straße überquert und war von einem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und schwer verletzt worden. Die Unfallfolgen waren dramatisch: Der junge Mann erlitt ein schweres Hirntrauma, verschiedene Hirnblutungen und eine spastische Lähmung. Seit dem Unfall ist er bettlägerig, kann weder sprechen noch schlucken und sich nur mit zwei Fingern verständlich machen.

Die ungewöhnliche Höhe des Schmerzensgeldes ist gerechtfertigt, urteilten die Richter, da es nicht länger vorrangig von dem Verschulden des Schädigers abhängig gemacht werden kann. Auch der kleinste Fehler im Straßenverkehr könne schwerste Folgen haben. Deshalb müsse auch der Grad der Verletzung als Maßstab herangezogen werden. Und die sind in diesem Fall erheblich, zumal der Mann noch sein ganzes Leben vor sich hat.

Über einen möglichen Schmerzensgeldanspruch und die Durchsetzung vor Gericht klärt ein Verkehrsrechtsanwalt auf. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05-18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.