Manche Autos kommen schon kaputt vom Fließband. Außen neu, innen voller Fehler. Soll nicht sein, aber am Fließband stehen ja nicht nur Roboter. Besonders zum Wochenstart sagt man Autobauern eine erhöhte Fehlerquote nach – Schlagwort Montagsauto. Oder Zitronenauto, nachdem der ADAC einst anfällige Neuwagen mit einer silbernen Zitrone kürte.

Das ist ärgerlich. Für den Hersteller, weil er teuren Ausschuss produziert und einen Kunden missmutig macht. Und noch mehr für den Käufer, der sich auf sein neues Auto gefreut hat. Der ist enttäuscht, verärgert und meist genervt, wenn der Händler ihn vertröstet und von einem Reparaturtermin zum nächsten schickt. Nachbesserung nennt sich das.

Doch da gibt es Grenzen, wie aktuell von der Deutschen Anwaltauskunft berichtet wird. So gab das Landgericht Münster (Az. 2 O 603/2002) einem Autokäufer recht, der für seinen mangelhaften Neuwagen ein fehlerfreies Modell verlangte. Denn auch nach mehrfachen Reparaturversuchen funktionierte sein neues Modell nicht so tadellos, wie das zu erwarten war. Unter anderem beklagte der Mann einen unrunden Motorlauf wegen eines Fehlers in der Motorsteuerung, einen Defekt an der Auspuffanlage, ein zitterndes Lenkrad bei Tempo 120 bis 130, Verarbeitungsmängel am Panoramadach, den Vordertüren und dem Beifahrersitz sowie Knarrgeräusche im Wagen.

Der Händler besserte nach, sprich er reparierte. Und reparierte. Und reparierte. Bis es dem Kunden zu viel wurde und er auf einem neuen Wagen bestand. Das lehnte der Händler als "unverhältnismäßig" ab. Zu Unrecht, wie das Landgericht entschied: Angesichts der Vielzahl gravierender Fehler könne dem Kunden nicht zugemutet werden, sich mit einer Nachbesserung zufrieden zu geben. Bei so vielen Mängeln könne man von einem "Zitronenauto" sprechen, sagten die Richter. Die Forderung nach einem neuen Auto sei deshalb nicht unverhältnismäßig.

Wie oft an einem Montagsauto nachgebessert werden darf, ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch der Fehler spielt eine große Rolle. So urteilte das Landgericht Saarbrücken (Az. 12 O 443/1997), dass bei erheblichen Mängeln am Lack eines Neuwagens der Käufer diesen schon nach einem erfolglosen Nachbesserungsversuch des Händlers zurückgeben dürfe. Denn bei einem Neuwagen komme "einer makellosen Lackierung erhebliche Bedeutung zu", erklärten die Richter.

Dies zeigt, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.