Urteil der Woche
Gesteigerte Sorgfaltspflicht

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Wer die Fahrspur wechselt, trägt das Risiko – und schlimmstenfalls die Unfallfolgen.
Routine ist eine zweischneidige Sache, vor allem im Straßenverkehr. Einerseits entlastet sie uns, weil viele Handlungsabläufe in Fleisch und Blut übergegangen sind. Zum anderen wiegt sie uns in trügerischer Sicherheit, weil Gefahren nicht mehr als solche empfunden werden. Zum Beispiel beim Fahrstreifenwechsel.
Tausendmal gemacht, kein Problem. Aber wer macht das nach jahrelangem Autofahren noch bewusst? Spiegelblick, Blinker setzen, nach hinten schauen, Einfädeln und Spur wechseln – für diesen Vorgang fordert der Gesetzgeber in Paragraph 7 der Straßenverkehrsordnung eine "gesteigerte Sorgfaltspflicht". Denn ein Spurwechsel bedeutet eine potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Deshalb liegt das Risiko beim Wechsler.
Das musste sich jetzt auch ein Autofahrer vom Richter sagen lassen, wie die Experten der Deutschen Anwaltauskunft aktuell berichten. Bemerkenswert ist der Fall auch deshalb, weil die Details bis zuletzt nicht ganz aufgeklärt werden konnten. Passiert war Folgendes: Ein Fahrer wollte auf einer dreispurigen Autobahn von der linken auf die mittlere Spur wechseln, auf der ein weiteres Auto unterwegs war. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Der Fahrstreifenwechsler klagte auf Schadenersatz. Und verlor.
Das Amtsgericht Hamburg (Az. 50 A C 1744/2003) konnte zwar nicht ermitteln, wer von den beiden Fahrern den Zusammenstoß provoziert hatte – der Mitttelspur-Fahrer behauptete abgedrängt worden zu sein, der Überholer sah sich durch das Beschleunigen des Kontrahenten am Wechsel gehindert. Doch entscheidend war das Fahrmanöver des Überholenden. "Der Kläger hätte sich so verhalten müssen, dass jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war", argumentierten die Richter. Die Kollision zeige, das er sich nicht so verhalten haben könne. Folge: Alleinhaftung des Fahrstreifenwechslers.
Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich die Chancen in einem Prozess feststellen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.
Tausendmal gemacht, kein Problem. Aber wer macht das nach jahrelangem Autofahren noch bewusst? Spiegelblick, Blinker setzen, nach hinten schauen, Einfädeln und Spur wechseln – für diesen Vorgang fordert der Gesetzgeber in Paragraph 7 der Straßenverkehrsordnung eine "gesteigerte Sorgfaltspflicht". Denn ein Spurwechsel bedeutet eine potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Deshalb liegt das Risiko beim Wechsler.
Das musste sich jetzt auch ein Autofahrer vom Richter sagen lassen, wie die Experten der Deutschen Anwaltauskunft aktuell berichten. Bemerkenswert ist der Fall auch deshalb, weil die Details bis zuletzt nicht ganz aufgeklärt werden konnten. Passiert war Folgendes: Ein Fahrer wollte auf einer dreispurigen Autobahn von der linken auf die mittlere Spur wechseln, auf der ein weiteres Auto unterwegs war. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Der Fahrstreifenwechsler klagte auf Schadenersatz. Und verlor.
Das Amtsgericht Hamburg (Az. 50 A C 1744/2003) konnte zwar nicht ermitteln, wer von den beiden Fahrern den Zusammenstoß provoziert hatte – der Mitttelspur-Fahrer behauptete abgedrängt worden zu sein, der Überholer sah sich durch das Beschleunigen des Kontrahenten am Wechsel gehindert. Doch entscheidend war das Fahrmanöver des Überholenden. "Der Kläger hätte sich so verhalten müssen, dass jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war", argumentierten die Richter. Die Kollision zeige, das er sich nicht so verhalten haben könne. Folge: Alleinhaftung des Fahrstreifenwechslers.
Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich die Chancen in einem Prozess feststellen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.
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