Landstraßen sind die letzten Auto-Paradiese. Kein Stop-and-go, kein stures Geradeausrasen. Landschaft, Kurven, Herausforderungen an Fahrer und Automobil. Wunderbar, wenn nicht gerade ein Traktor oder Sattelschlepper mit erlaubten 60 km/h die Fahrt behindern. Denn dann ist beim Überholen äußerste Vorsicht angesagt.

So entschied das Saarländische Oberlandesgericht (Az.3 U 212/2003) in einem Fall, von dem die Experten der Deutschen Anwaltauskunft aktuell berichten. Da war einem Mann der Geduldsfaden gerissen, der auf der Landstraße hinter einem Auto mit Tempo 60 herschleichen musste. Hinter einer Rechtskurve beschleunigte der Fahrer auf 100 km/h und scherte nach links aus. Obwohl er einen entgegenkommenden Motorradfahrer sah, versuchte er den Überholvorgang noch abzuschließen. Erst als er merkte, dass das nicht klappen würde, trat er voll auf die Bremse. Sein Auto geriet außer Kontrolle und schleuderte auf der Gegenfahrbahn, der Motorradfahrer konnte einen Unfall nicht vermeiden.

Unglaublich: Der Mann lastete dem Motorradfahrer eine Mitschuld an, weil er für das Ausbrechen seines Autos nicht verantwortlich sei. Irrtum, belehrten ihn die Richter. Er habe die Situation provoziert und hafte auch für die Folgen. Wer überhole, müsse dies besonders sorgfältig tun und im Zweifel warten, wenn die Situation gefährlich werden könne. Allein schon das Ausscheren nach links, um zu prüfen ob Platz fürs Überholen sei, müsse jede Gefährdung des Gegenverkehrs ausschließen.

Der Motorradfahrer konnte seine Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe voll durchsetzen. Denn selbst wenn die Sachlage klar erscheint, versucht sich manchmal einer seiner Schuld zu entziehen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht einfach hier – im Internet.